DEBTI20909/23-15702200000
Fußbodenbelag, sog. Gummi-Kokosmatte, Foto siehe Anlage,
- halbkreisförmig, in den Abmessungen von laut Antrag 45 cm x 75 cm,
- aus einem Gewebe aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), somit keine Ware der Position 5703,
- mit Flor in Fächerform; weder getuftet noch beflockt,
- auf einer Unterlage (Rückenbeschichtung) aus laut Antrag Kautschuk aufgebracht, die seitlich
ca. 3 cm über die Abtretfläche aus Kokos hinausragt und einen Rand bildet (konfektioniert),
- kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich,
- bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die
Verwendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend.
"Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim,
Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"