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1 Ergebnisse für "5804290000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

580429000080aus anderen Spinnstoffen6%
DEBTI18241/25-15804290000

Spitze, Foto siehe Anlage, - auf einen bedruckten Pappaufhänger gewickelt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 2 m und einer Breite von ca. 2 cm, - in Form einer Flecht- bzw. Klöppelspitze aus laut Antrag Baumwolle, - maschinell hergestellt, - stellt sich als maschinengefertigte Spitze dar, somit keine Ware der Position 5808. "Spitze, als Streifen, kein Erzeugnis der Positionen 6002 bis 6006, maschinengefertigte Spitze, aus  Baumwolle"

DEBTI52781/19-15804290000

Spitze, sog. Häkelbordüre, Foto siehe Anlage, - 2 Stück in einer bedruckten Blisterpackung verpackt, - jeweils mit einer Länge von laut Antrag ca. 90 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Breite von ca. 1,2 cm bzw. 2 cm, -- in Form einer Flecht- bzw. Klöppelspitze aus laut Antrag Baumwolle, -- maschinell hergestellt, - stellt sich als maschinengefertigte Spitze dar, somit keine Ware der Position 6307. "Spitze, als Streifen, kein Erzeugnis der Positionen 6002 bis 6006, maschinengefertigte Spitze, aus Baumwolle"

DEBTI18732/18-95804290000

Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, vier Stickgarnen, vier Satinbändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, -Spitzenband: -- auf einer Pappkarte aufgebracht, -- als Meterware, mit einer Breite von ca. 2 cm, -- in Form einer Flecht- und Klöppelspitze aus augenscheinlich überwiegend Baumwolle, -- maschinell hergestellt. Die Ware ist als "Spitze, als Meterware, kein Erzeugnis der Positionen 6002 bis 6006, maschinengefertigte Spitze, aus Baumwolle", einzureihen.

DEBTI22100/18-95804290000

Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, drei Stickgarnen, drei Bändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Spitzenband: -- auf einer Pappkarte aufgebracht, -- als Meterware, mit einer Breite von ca. 2 cm, -- laut Untersuchungsergebnis: --- in Form einer Flecht- und Klöppelspitze aus Reißspinnstoff aus überwiegend Baumwolle, --- maschinell hergestellt. "Spitze, als Meterware, kein Erzeugnis der Positionen 6002 bis 6006, maschinengefertigte Spitze, aus Baumwolle"

DE3783/17-15804290000

Spitze, sog. Bänder, Artikel-Nr.: 3640, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 10 m und einer Breite von ca. 1,0 cm, -- Flecht- und Klöppelspitze aus Garnen aus laut Antrag Chemiefasern, die mit einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Streifenbreite weniger als ca. 1 mm) umwickelt sind (metallisiertes Garn der Position 5605), somit kein Band der Position 5806, -- maschinell hergestellt. "Spitze, als Meterware, kein Erzeugnis der Positionen 6002 bis 6006, maschinengefertigte Spitze, aus metallisierten Garnen der Position 5605"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI