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1 Ergebnisse für "5806100090"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

580610009080aus anderen Spinnstoffen6%
DEBTI21969/26-15806100090

Bänder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, -- jeweils mit einer Breite von 2 cm und einer Länge von ca. 3 m, -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) und einem Flauschband    (Schlingengewebe mit Flor), beide aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, -- an den Schmalseiten lediglich geschnitten (somit nicht konfektioniert). "Bänder, keine Waren der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottier-  gewebe, aus Chemiefasern"

DEBTI16387/26-15806100090

Klettband, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit bedruckter Pappunterlage verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 10 mm und einer Länge von 1 m, - mit einer Seite aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) und der anderen Seite aus einem   Flauschband (Schlingengewebe mit Flor), beide aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag   Nylon), - an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, - an den Schmalseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert; damit keine Ware der Position   6307). "Band, keine Ware der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottier-  gewebe, aus Chemiefasern"

DEBTI45088/25-15806100090

Bänder, Foto siehe Anlage, - mit Befestigungsmaterial (23 sog. Metallösen) in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag mit einer Breite von 20 mm und einer Länge von 10 m, - aus einem Samtgewebe mit Flor und Schlingen, - aus synthetischen Chemiefasern, - an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, - an den Schmalseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert). "Bänder, keine Waren der Position 5807, aus Samt (gewebt), aus Chemiefasern"

DEBTI27452/25-15806100090

Bänder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung verpackt, -- jeweils mit einer Breite von 2 cm und einer Länge von ca. 3 m, -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) und einem Flauschband (Schlingen-    gewebe mit Flor), beide aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, -- an den Schmalseiten lediglich geschnitten, - stellt sich nicht als konfektioniert dar. "Bänder, keine Waren der Position 5807, aus Samt bzw. aus Schlingengewebe nach Art der Frottier-  gewebe, aus Chemiefasern"

DEBTI1261/25-15806100090

Bänder, sog. Samtband, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte aufgewickelt, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 1 cm und einer Länge von laut Antrag ca. 2 m, - aus einem Samtgewebe, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - an den Längsseiten mit echten Webkanten, - an den Schmalseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert). "Bänder, keine Waren der Position 5807, aus Samt, aus Chemiefasern"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI