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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI35582/18-158090000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Garnen aus Seide und aus metallisierten Garnen der Position 5605 (metallisierte Filamente aus Polyamid), -- die Antragsangeben von 65 GHT metallisierten Garnen und 35 GHT Seide können als zutreffend angesehen werden, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI22892/17-15809000000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Leinen, -- mit Schussgarnen aus metallisierten Garnen der Position 5605, bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm, mit synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) verzwirnt, -- die Antragsangeben von 50 GHT Leinen und 50 GHT metallisierten Garnen können als zutreffend angesehen werden, - in Leinwandbindung, - bedruckt. "Gewebe aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI16976/17-15809000000

Gewebe, sog. Flachgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 320 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag: Polyester) sowie mit Schussgarnen aus Metallfäden, -- die (im Antrag angegebenen) Anteile an synthetischen Spinnfasern von 50 GHT und an Metallfäden von 50 GHT können als zutreffend angesehen werden, - soll u. a. laut Antrag zu Dekorationszwecken verwendet werden. "Gewebe aus Metallfäden, von der zur Innenausstattung ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE594/15-15809000000

Gewebe, sog. Aaronia-Abschirmungen, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen; laut Antrag mit einer Breite von 110 cm, - aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern aus laut Antrag Polyester, die mit Metall (laut Antrag Nickel und Kupfer) überzogen sind, - in Leinwandbindung, - soll als Abschirmung verwendet werden und wird u. a. zu Vorhängen, Baldachinen usw. verarbeitet. "Gewebe aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Innenausstattung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE15456/12-15809000000

Gewebe, sog. Wandverkleidungsmaterial FASHMO S-100, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag auf Rollen mit einer Breite von etwa 91,5 cm, - mit einer Kette aus dünnen Garnen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) sowie mit einem Schuss aus Metallfäden und aus laut Antrag gespaltenen Schilfrohren (Flechtstoff des Kapitels 46); mit laut Antrag einem Anteil an: -- Garnen aus Polyester von 5 GHT, -- gespaltenen Schilfrohren von 20 GHT, -- Metallfäden von 75 GHT, - insbesondere im Hinblick auf das Gewicht bestimmen die Spinnstoffe (Garne aus Polyester und Metallfäden) den Charakter der Ware, - buntgewebt, - soll laut Antrag als Wandverkleidung verwendet werden, - stellt sich aufgrund des Materials nicht als Ware des Kapitels 48 dar und aufgrund der fehlenden Unterlage bzw. Behandlung der Rückseite auch nicht als Wandverkleidung im Sinne der Position 5905. "Gewebe aus Metallfäden, von der zur Innenausstattung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI