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1 Ergebnisse für "5809000000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

580900000080Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position|5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen6%
DEBTI22892/17-15809000000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Leinen, -- mit Schussgarnen aus metallisierten Garnen der Position 5605, bestehend aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm, mit synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) verzwirnt, -- die Antragsangeben von 50 GHT Leinen und 50 GHT metallisierten Garnen können als zutreffend angesehen werden, - in Leinwandbindung, - bedruckt. "Gewebe aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DEBTI16976/17-15809000000

Gewebe, sog. Flachgewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 320 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag: Polyester) sowie mit Schussgarnen aus Metallfäden, -- die (im Antrag angegebenen) Anteile an synthetischen Spinnfasern von 50 GHT und an Metallfäden von 50 GHT können als zutreffend angesehen werden, - soll u. a. laut Antrag zu Dekorationszwecken verwendet werden. "Gewebe aus Metallfäden, von der zur Innenausstattung ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE594/15-15809000000

Gewebe, sog. Aaronia-Abschirmungen, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen; laut Antrag mit einer Breite von 110 cm, - aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern aus laut Antrag Polyester, die mit Metall (laut Antrag Nickel und Kupfer) überzogen sind, - in Leinwandbindung, - soll als Abschirmung verwendet werden und wird u. a. zu Vorhängen, Baldachinen usw. verarbeitet. "Gewebe aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Innenausstattung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE15456/12-15809000000

Gewebe, sog. Wandverkleidungsmaterial FASHMO S-100, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag auf Rollen mit einer Breite von etwa 91,5 cm, - mit einer Kette aus dünnen Garnen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) sowie mit einem Schuss aus Metallfäden und aus laut Antrag gespaltenen Schilfrohren (Flechtstoff des Kapitels 46); mit laut Antrag einem Anteil an: -- Garnen aus Polyester von 5 GHT, -- gespaltenen Schilfrohren von 20 GHT, -- Metallfäden von 75 GHT, - insbesondere im Hinblick auf das Gewicht bestimmen die Spinnstoffe (Garne aus Polyester und Metallfäden) den Charakter der Ware, - buntgewebt, - soll laut Antrag als Wandverkleidung verwendet werden, - stellt sich aufgrund des Materials nicht als Ware des Kapitels 48 dar und aufgrund der fehlenden Unterlage bzw. Behandlung der Rückseite auch nicht als Wandverkleidung im Sinne der Position 5905. "Gewebe aus Metallfäden, von der zur Innenausstattung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE15625/11-15809000000

Textillaminat, sog. Keilbezug, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Außenseite aus einem Gewebe in Ripsbindung, --- aus dünnen beige- und silberfarbenen Kett- und Schussfäden aus metallisierten Garnen der Position 5605 (gezwirnte Papiergarne, mit etwa 1 mm breiten, metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse umwickelt), aus schmalen Schussfäden aus gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308 sowie aus gefalteten Papierstreifen des Kapitels 48 (Flechtstoffe im Sinne des Kapitels 46); mit einem Anteil an: ---- metallisierten Garnen von 64 GHT, ---- Papiergarnen von 19 GHT, ---- Papierstreifen von 17 GHT, -- mit einer Innenseite aus einem gefärbten Gewebe in Leinwandbindung, --- aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) und Viskose-Spinnfasern (künstliche Chemiefasern); mit einem Anteil an: ---- synthetischen Chemiefasern von etwa 90 GHT, ---- künstlichen Chemiefasern von etwa 10 GHT, - dient laut Antrag als Keilbezug (stellt sich somit als ein zu ähnlichen Zwecken wie Bekleidungszwecken verwendetes Gewebe dar), - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Keilbezug bestimmt das die Außenseite bildende Gewebe (kein Drehergewebe) den Charakter der Ware; bei diesem Gewebe sind im Hinblick auf das Gewicht die Spinnstoffe (metallisierte Garne und Papiergarne) gegenüber den Flechtstoffen (Papierstreifen) charakter- bestimmend. "Textillaminat aus einem charakterbestimmenden Gewebe aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zu ähnlichen Zwecken wie Bekleidung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, und aus Flechtstoffen und aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI