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1 Ergebnisse für "5810109090"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

581010909080andere6%
DEBTI23394/17-15810101090

Stickerei, sog. Fensterbild aus Spinnstoff, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei Glocken, - in den Abmessungen von ca. 7 cm x 8 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Ätzstickerei als Motiv mit Stickfäden aus gewichtsmäßig überwiegend synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und metallisierten Garnen der Position 5605, - mit einer aus der Stickerei herausgearbeiteten Aufhängevorrichtung, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich - unabhängig von der Ausgestaltung - als Winterartikel dar, der vor allem zur Dekoration in der Winterzeit verwendet wird (somit keine Ware der Position 9505). "Ätzstickerei als Motiv, mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"

DEBTI23414/17-15810101090

Stickerei, sog. Fensterbild aus Spinnstoff Glocke, Foto siehe Anlage, - in Form einer Glocke, - in den Abmessungen von ca. 7 cm x 7 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Ätzstickerei als Motiv mit Stickfäden aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer aus der Stickerei herausgearbeiteten Aufhängevorrichtung, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich - unabhängig von der Ausgestaltung - als Winterartikel dar, der vor allem zur Dekoration in der Winterzeit verwendet wird (somit keine Ware der Position 9505). "Ätzstickerei als Motiv, mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"

DEBTI23415/17-15810101090

Stickerei, sog. Fensterbild aus Spinnstoff, Stern mit Vogel, Foto siehe Anlage, - u. a. sternförmig und mit einem Vogel versehen, - in den Abmessungen von ca. 26 cm x 15 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Ätzstickerei als Motiv mit Stickfäden aus gewichtsmäßig überwiegend synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und metallisierten Garnen der Position 5605, - mit einer aus der Stickerei herausgearbeiteten Aufhängevorrichtung, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich - unabhängig von der Ausgestaltung - als Winterartikel dar, der vor allem zur Dekoration in der Winterzeit verwendet wird (somit keine Ware der Position 9505). "Ätzstickerei als Motiv, mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"

DEBTI23416/17-15810101090

Stickerei, sog. Fensterbild aus Spinnstoff, Bamberg Deutschland, Foto siehe Anlage, - stellt die Silhouette eine Stadt dar, - in den Abmessungen von ca. 20 cm x 18 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Ätzstickerei als Motiv mit Stickfäden aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer aus der Stickerei herausgearbeiteten Aufhängevorrichtung, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ätzstickerei als Motiv, mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"

DEBTI23417/17-15810101090

Stickerei, sog. Aufhänger aus Spinnstoff, Foto siehe Anlage, - sternförmig, - in den Abmessungen von ca. 8 cm x 8 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Ätzstickerei als Motiv mit Stickfäden aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetischen Chemiefasern), - mit einer aus der Stickerei herausgearbeiteten Aufhängevorrichtung, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich - unabhängig von der Ausgestaltung - als Winterartikel dar, der vor allem zur Dekoration in der Winterzeit verwendet wird (somit keine Ware der Position 9505). "Ätzstickerei als Motiv, mit einem Wert von mehr als 35 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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