DEBTI63553/17-15903109090
Gewebe der Position 5903, sog. Platzset, Art. 26801, Foto siehe Anlage,
- lediglich rechteckig zugeschnitten, somit nicht konfektioniert,
- in den Abmessungen laut Antrag ca. 45 cm x 30 cm,
- aus Garnen der Position 5604 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die vor dem
Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag PVC, Polyvinylchlorid; keine
Mikrokügelchen enthaltend) ummantelt (überzogen) worden sind (somit keine Ware des Kapitels 39),
- aus Garnen hergestellt, somit keine Flechtware des Kapitels 46.
"Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902, ohne eingebettete
Mikrokügelchen"