0 Ergebnisse für "59039091"
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, somit keine Ware der Position 5512, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacryl) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - ohne samtartige Oberfläche, damit keine Ware der Position 5801. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacryl) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Latex; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, somit keine Ware der Position 5512, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, "Gewebe, mit Kunststoff (Latex) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt, - aus einem gerauten Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Acrylat; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Acrylat) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Gewebebänder mit Kunststoffüberzug, Foto siehe Anlage, - als Abschnitt mit einer Länge von ca. 30 cm vorliegend, laut Antrag mit einer Breite von 6 mm bzw. 10 mm und einer Länge von 2500 mm, - aus Bändern aus Plüschgeweben aus Spinnstoffen (die Schauseite bildend); u. a. somit keine Ware des Kapitels 39, - mit unechten Webkanten, - auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polypropylen; kein Zellkunststoff) überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - dienen laut Antrag u. a. dem Abdichten von Schiebetüren von Kleiderschränken. "Gewebe, mit Kunststoff (Polypropylen) überzogen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"