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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI10874/26-15903909100

Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit   dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff)   bestrichen ist, somit keine Ware der Position 5512, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser   aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacryl) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite  aus Spinnstoffen"

DEBTI11259/26-15903909100

Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit   dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff)   bestrichen ist,  - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser   aufrollbar, ohne rissig zu werden, - ohne samtartige Oberfläche, damit keine Ware der Position 5801. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacryl) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite  aus Spinnstoffen"

DEBTI11782/26-15903909100

Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit   dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Latex; kein Zellkunststoff)   bestrichen ist, somit keine Ware der Position 5512, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser   aufrollbar, ohne rissig zu werden, "Gewebe, mit Kunststoff (Latex) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite  aus Spinnstoffen"

DEBTI7672/26-159039091

Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt, - aus einem gerauten Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern   (laut Antrag Polyamid), das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff   (laut Antrag Acrylat; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser   aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Acrylat) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite  aus Spinnstoffen"

DEBTI1938/26-15903909100

Gewebebänder mit Kunststoffüberzug, Foto siehe Anlage, - als Abschnitt mit einer Länge von ca. 30 cm vorliegend, laut Antrag mit einer Breite von 6 mm bzw.   10 mm und einer Länge von 2500 mm, - aus Bändern aus Plüschgeweben aus Spinnstoffen (die Schauseite bildend); u. a. somit keine Ware   des Kapitels 39, - mit unechten Webkanten, - auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polypropylen;   kein Zellkunststoff) überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser   aufrollbar, ohne rissig zu werden, - dienen laut Antrag u. a. dem Abdichten von Schiebetüren von Kleiderschränken. "Gewebe, mit Kunststoff (Polypropylen) überzogen, anderes als solche der Position 5902, mit  Schauseite aus Spinnstoffen"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI