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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI107/20-15903909990

Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, sog. Verdunkelungsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 280 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Gewebe aus laut Antrag Polyester, das einseitig mit bloßem Auge    wahrnehmbar mit einem dreilagigen Kunststoff (laut Antrag: Acrylat; Zellstruktur erkennbar) bestrichen    und mit einer Oberflächenbearbeitung in Form von eingebetteten Fasern ausgerüstet ist; das Gewebe     ist dicht, buntgewebt und dicker (ca. 2/3 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht    nur der Verstärkung, - dient laut Antrag als Verdunkelungsstoff, somit ohne Schauseite, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser    aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Acrylat) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, anderes als in den   Unterpositionen 5903 9091 00 bis 5903 9099 30 genannte"

DEBTI52717/19-15903909990

Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus Chemiefasern, das auf der Außenseite (Schauseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyester; kein Zellkunststoff), bestrichen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyester) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, anderes als in den Unterpositionen 5903 9091 00 bis 5903 9099 30 genannte"

DEBTI41889/19-15903909990

Gewebe der Position 5903, sog. Platzsetzs u. Tischläufer, Pop Art, Art.288212, Foto siehe Anlage, - in rechteckiger Form zugeschnitten (somit nicht konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag 35 cm x 50 cm und 40 cm x 140 cm, - aus Garnen der Position 5604 aus synthetischen Chemiefasern, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyethylen und Polypropylen) ummantelt (überzogen) wurden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyethylen und Polypropylen) überzogen, anderes als solche der Position 5902, anderes als in den Unterpositionen 5903 9091 00 und 5903 9099 30 genannte"

DEBTI30265/19-15903909990

Gewebe mit Kunststofflage, sog. Klettverschluss-Kabelbinder, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 12 mm und einer Länge von 25 m, - aus einem gerauten Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern, das auf einer Seite mit einer Folie aus Kunststoff mit kleinen ausgeformten Widerhaken (laut Antrag Polyamid; keine Zellstruktur erkennbar) versehen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - aufgrund der beidseitigen Verwendbarkeit ohne erkennbare Schauseite, - stellt sich als mit Lage aus Kunststoff versehenes Gewebe dar, u. a. somit keine Ware der Position 5806. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyamid) laminiert, anderes als solche der Position 5902, anderes als in den Unterpositionen 5903 9091 00 bis 5903 9099 30 genannte"

DEBTI14885/19-15903909990

Mit Kunststoff überzogenes Gewebe, sog. Mehrzweck-Gewebeklebeband, Artikel tesa 4621, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von ca. 2 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag synthethischen Chemiefasern, das auf der Außenseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag weder Polyvinylchlorid noch Polyurethan; kein Zellkunst- stoff) überzogen und auf der Innenseite mit einem Kleber bestrichen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff bestrichen, anderes als solche der Position 5902, anderes als in den Unterpositionen 5903 1010 00 bis 5903 9099 30 genannte"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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