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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI10846/26-159069990

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus neun mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen   Lagen: -- mit einer Außen- und Innenlage und drei weiteren Zwischenlagen aus einem Gewebe aus    synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), -- mit vier Zwischenlagen aus nicht zelligem Kautschuk (laut Antrag Neopren),  - laut Antrag mit einem Quadratmetergewicht von 2000 g und einem Anteil an Spinnstoffen   von 58 GHT; die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition (HS) 5906 10 genannte, aus Geweben, anderes als in der Unterposition (KN) 5906 9910 genannte"

DEBTI24768/24-15906999090

Kautschutiertes Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, - auf der Rückseite mit laut Antrag Latex (nicht zelligem Kautschuk) bestrichen, - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition  (HS) 5906 10 genannte, aus Geweben, anderes als in den TARIC-Codes 5906 9910 00 bis  5906 9990 30 genannte"

DEBTI25602/23-15906999090

Kautschutierte Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem bedruckten Pappkarton verpackt, -- als Meterware auf einer Papprolle, mit einer Breite von ca. 31 cm, -- aus einem dichten, weißen Gewebe aus Baumwolle, beidseitig mit Kautschuk überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), -- einseitig mit einem Abdeckpapier ausgestattet. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, Klebeband, mit einer Breite  von mehr als 20 cm, aus Geweben, anderes als in der Unterposition 5906 9910 00 bis  5906 9990 30 genanntes"

DEBTI18248/21-15906999090

Kautschutiertes Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, - auf der Rückseite mit laut Antrag Latex (nicht zelligem Kautschuk) bestrichen, - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g, - stellt sich als kautschutiertes Gewebe dar, somit keine Ware der Position 5407. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10  genannte, aus Geweben, anderes als in den Unterpositionen 5906 9910 00 bis 5906 9990 20 genannte"

DEBTI20098/21-15906999090

Kautschutiertes Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, - auf der Rückseite mit laut Antrag Latex (nicht zelligem Kautschuk) bestrichen, - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g, - stellt sich als kautschutiertes Gewebe dar, somit keine Ware der Position 5407. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10  genannte, aus Geweben, anderes als in den Unterpositionen 5906 9910 00 bis 5906 9990 20 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI