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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI20306/26-159070000

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 290 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - roh bzw. gefärbt, - einseitig auf der ganzen Oberfläche flächendeckend mit laut Antrag Aluminium überzogen   (bedampft); das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte"

DEBTI42334/25-15907000010

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von ca. 7,5 cm, -- aus einem Gewebe aus Aramid, -- mit einer reflektierenden Schicht; flächendeckend beschichtet mit einem Kunststoffaufstrich    und überzogen mit unterschiedlich gefärbten Klebeschichten mit nicht vollständig eingebetteten,    metallisierten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), -- das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in  Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm"

DEBTI32028/25-15907000090

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der    Schauseite auf der ganzen Oberfläche flächendeckend mit metallisierter Farbe überzogen    ist; das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, u. a. somit keine Ware der    Position 5407, - ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff  eingebettete Kügelchen"

DEBTI18415/25-15907000010

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von von laut Antrag zwischen 4 mm und 1070 mm, - in verschiedenen Ausführungen, - jeweils: -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen,  -- auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff    überzogen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln    (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), -- das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in  Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"

DEBTI18700/25-15907000010

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, veranschaulicht durch unterschiedliche Warenmuster, - laut Antrag mit Breiten von 4 mm bis 1070 mm, - in verschiedenen Ausführungen, teilweise auf der gesamten Fläche perforiert   (keine Konfektionierung im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI), - aus einem Gewirke (= Gewebe i. S. d. Kapitels 59) aus Spinnstoffen, - auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff   bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln   (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), - das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in  Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI