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1 Ergebnisse für "5907000090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

590700009080andere6%
DEBTI32028/25-15907000090

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der    Schauseite auf der ganzen Oberfläche flächendeckend mit metallisierter Farbe überzogen    ist; das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, u. a. somit keine Ware der    Position 5407, - ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff  eingebettete Kügelchen"

DEBTI3092/25-15907000090

Überzogenes Gewebe, sog. Polyestergewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware,  - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit laut Antrag Leitruß überzogen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne eingebettete   Kügelchen"

DEBTI3117/25-15907000090

Überzogenes Gewebe, sog. Nylongewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware,  - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon), - mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit laut Antrag Leitruß überzogen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne eingebettete   Kügelchen"

DEBTI16008/24-15907000090

Überzogenes Gewebe, sog. Bastelzuschnitte, Art. 752208, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei mit metallisierter Farbe überzogenen Geweben, zwei   mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und einem Vliesstoff, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines   speziellen Bedarfs zusammengestellt, - jeweils rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 15 cm x 21 cm, u. a. somit   keine Ware der Position 6307, - mit metallisierter Farbe überzogene Gewebe: -- aus jeweils einem weißen Gewebe aus Spinnstoffen, -- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit Kleber bestrichen und flächendeckend mit    metallisierter Farbe überzogen; das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - mit Spinnstoff verstärkte Zellkunststofflagen: -- aus jeweils einem weißen Gewirke, das auf der Außenseite (Schauseite) mit bloßem Auge    wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff überzogen ist; das Gewirke ist dicht und augenscheinlich    dünner als die Lage aus Zellkunststoff und dient damit nur der Verstärkung, - mit Kunststoff überzogener Vliesstoff: -- aus synthetischen Filamenten, -- punktuell thermisch verfestigt, -- einseitig auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit metallisierten    Kunststoff-Partikeln versehen, - im Hinblick auf die Verwendung sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe, die mit   Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und der Vliesstoff gleichbedeutend, im Hinblick auf den   Umfang (Menge) sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe und die mit Spinnstoff   verstärkten Zellkunststofflagen gleichbedeutend, jedoch bestimmen sie jeweils gegenüber dem   Vliesstoff den Charakter der Warenzusammenstellung; somit verleihen insgesamt weder die mit   metallisierter Farbe überzogenen Gewebe noch die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen   der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, sie ist daher der von den gleichermaßen   in Betracht kommenden Positionen (3921 und 5907) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff  eingebettete Kügelchen"

DEBTI52068/23-15907000090

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 300 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem gerauten Gewebe in Leinwandbindung aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag    Polyester); das auf einer Seite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacrylat;    kein Zellkunststoff) bestrichen und flächendeckend mit Scherstaub beflockt ist, u. a. somit keine Ware     des Kapitels 60, -- ohne in den Klebstoff eingebettete Kügelchen. "Überzogenes Gewebe, andere als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff    eingebettete Kügelchen"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI