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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEF/1066/04-15907009010

Gewebe, überzogen mit Glasmikrokügelchen, laut Antrag "reflektierendes Band" - weißes Gewebe als Meterware (Bänder mit einer Breite von 5 cm laut ergänzenden Antragsangaben), - auf einer Seite überzogen mit einer Lage von metallisierten Glasmikrokügelchen, deren überwiegender Teil (ca. 70 %) einen Durchmesser von weniger als 75 µm aufweist, - Glasmikrokügelchen jeweils bis etwa zur Hälfte eingebettet in eine Kunststoffschicht (Klebstoff) und auf diese Weise mit der anderen Hälfte aus der Einbettungsmasse herausragend, - Überzug mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - zur Verwendung als Reflexionsmaterial

DEBTI42334/25-15907000010

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, -- mit einer Breite von ca. 7,5 cm, -- aus einem Gewebe aus Aramid, -- mit einer reflektierenden Schicht; flächendeckend beschichtet mit einem Kunststoffaufstrich    und überzogen mit unterschiedlich gefärbten Klebeschichten mit nicht vollständig eingebetteten,    metallisierten Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), -- das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in  Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 µm"

DEBTI18415/25-15907000010

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von von laut Antrag zwischen 4 mm und 1070 mm, - in verschiedenen Ausführungen, - jeweils: -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen,  -- auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff    überzogen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln    (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), -- das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in  Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"

DEBTI18700/25-15907000010

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, veranschaulicht durch unterschiedliche Warenmuster, - laut Antrag mit Breiten von 4 mm bis 1070 mm, - in verschiedenen Ausführungen, teilweise auf der gesamten Fläche perforiert   (keine Konfektionierung im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI), - aus einem Gewirke (= Gewebe i. S. d. Kapitels 59) aus Spinnstoffen, - auf der Schauseite mit einer reflektierenden Schicht; auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff   bestrichen und flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten Mikro-Glaskugeln   (mit einem Durchmesser von weniger als 150 µm), - das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet mit in  Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"

DEBTI18409/25-15907000010

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; veranschaulicht durch unterschiedliche Warenmuster, - laut Antrag mit Breiten von ca. 4 mm bis 1070 mm, - aus einem Gewirke (= Gewebe i. S. d. Kapitels 59) aus Spinnstoffen, - beidseitig vollständig mit einer reflektierenden Schicht; bestrichen mit Klebstoff und   flächendeckend überdeckt mit nicht vollständig eingebetteten, mit Aluminium   bedampften (metallisierten) Mikro-Glaskugeln (mit einem Durchmesser von deutlich   weniger als 150 µm), - das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, beschichtet  mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm"

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1 095 HS4

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