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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI24220/21-15908000000

Docht, sog. Lampendocht, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausführungen (Rund- und Flachgeflechte); jeweils in einem bedruckten    Pappaufhänger verpackt, -- aus Spinnstoffen, -- drei Rundgeflechte: --- mit einem Durchmesser von 4 mm, 6 mm bzw. 8 mm, --- mit einer Länge von 30 cm bzw. 60 cm, -- zwei Flachgeflechte: --- mit einer Breite von 12 mm bzw. 23 mm, --- mit einer Länge von 30 cm bzw. 45 cm. "Docht, geflochten, aus Spinnstoffen, für Lampen"

DEBTI14003/18-15908000000

Docht, sog. Lampendocht, Art. 21285 / 21290 / 21295 / 21300 / 21305, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen (Rund- und Flachgeflechte); jeweils in einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - aus Spinnstoffen, - drei Rundgeflechte: -- mit einem Durchmesser von laut Antrag 4 mm, 6 mm bzw. 8 mm, -- mit einer Länge von laut Antrag 30 cm bzw. 60 cm, - zwei Flachgeflechte: -- mit einer Breite von laut Antrag 12 mm bzw. 23 mm, -- mit einer Länge von laut Antrag 30 cm bzw. 45 cm. "Docht, geflochten, aus Spinnstoffen, für Lampen"

DEF/4931/05-159080000

Warenzusammenstellung aus Dochten, Dochthalter und Färbemittel (lt. Antrag: "Floading Romantic Light"; siehe Foto) - in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Herstellen von kerzenartigen Lichten) zusammengestellt, - bestehend aus: -- Färbemittel in den Farben Rot, Grün, Blau und Gelb, verpackt in kleinen Tüten, -- Dochthaltern aus Kunststoff, dreieckig (Seitenlänge jeweils ca. 5 cm) mit abgerundeten Ecken und einer hülsenartigen Halterung für Dochte in der Mitte des Halters, -- geflochtenen Dochten aus Spinnstoffen, Länge: ca. 2 cm, mit Wachs überzogen (nicht in Art der Wachsstöcke der Pos. 3406), mit einem klarsichtigen Kunststoffstreifen zu einem Bündel zusammengefasst, - verwendet wie folgt: das Färbemittel wird in ein mit Wasser gefülltes Glas geschüttet, das Wasser färbt sich entsprechend ein, auf die Wasseroberfläche wird eine ca. 1 cm dicke Schicht aus Pflanzenöl gegeben, der Dochthalter wird mit dem Docht bestückt und auf die Flüssigkeit gelegt; das Licht brennt so lange, bis das Öl aufgebraucht ist, - alle drei Waren ergänzen sich in ihrer Funktion, wobei für das Funktionieren des Systems Dochthalter und Docht als gleichrangig bedeutend anzusehen sind, während dem Farbpulver nur untergeordnete Bedeutung zugestanden werden kann (damit Zuweisung der Warenzusammenstellung zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen - im vorliegenden Fall: Pos. 3926 und Pos. 5908 - in der Nomenklatur zuletzt genannten Position), - keine unvollständige oder unfertige Kerze der Pos. 3406, da im vorliegenden Zustand ein wesentliches Beschaffenheitsmerkmal einer Kerze, nämlich der Brennstoff, fehlt

DEF/4538/05-159080000

Warenzusammenstellung aus Dochten, Dochthalter und Färbemittel (lt. Antrag: "Floading Romantic Light""; siehe Foto) - in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Herstellen von kerzenartigen Lichten) zusammengestellt, - bestehend aus: -- Färbemittel in den Farben Rot, Grün, Blau und Gelb, verpackt in kleinen Tüten, -- Dochthaltern aus Kunststoff, dreieckig (Seitenlänge jeweils ca. 5 cm) mit abgerundeten Ecken und einer hülsenartigen Halterung für Dochte in der Mitte des Halters, -- geflochtenen Dochten aus Spinnstoffen, Länge: ca. 2 cm, mit Wachs überzogen (nicht in Art der Wachsstöcke der Pos. 3406), mit einem klarsichtigen Kunststoffstreifen zu einem Bündel zusammengefasst, - verwendet wie folgt: das Färbemittel wird in ein mit Wasser gefülltes Glas geschüttet, das Wasser färbt sich entsprechend ein, auf die Wasseroberfläche wird eine ca. 1 cm dicke Schicht aus Pflanzenöl gegeben, der Dochthalter wird mit dem Docht bestückt und auf die Flüssigkeit gelegt; das Licht brennt so lange, bis das Öl aufgebraucht ist, - alle drei Waren ergänzen sich in ihrer Funktion, wobei für das Funktionieren des Systems Dochthalter und Docht als gleichrangig bedeutend anzusehen sind, während dem Farbpulver nur untergeordnete Bedeutung zugestanden werden kann (damit Zuweisung der Warenzusammenstellung zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen - im vorliegenden Fall: Pos. 3926 und Pos. 5908 - in der Nomenklatur zuletzt genannten Position), - keine unvollständige oder unfertige Kerze der Pos. 3406, da im vorliegenden Zustand ein wesentliches Beschaffenheitsmerkmal einer Kerze, nämlich der Brennstoff, fehlt

DEBTI20306/26-159070000

Überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 290 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - roh bzw. gefärbt, - einseitig auf der ganzen Oberfläche flächendeckend mit laut Antrag Aluminium überzogen   (bedampft); das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI