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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI45367/25-159119010

Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von ca. 10,5 cm bzw. 12 cm, am Rand angeschrägt   gearbeitet, - aus einem Filz aus laut Antrag Wolle, - in der Mitte mit einer kreisförmigen Aussparung zum Einbringen in die Schleifmaschine, - dient laut Antrag zum Schärfen bzw. Schleifen von Messern, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine   Ware des technischen Bedarfs handelt. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel,  aus Filz"

DEBTI47407/24-15911901000

Filtereinsatz, sog. Luftfiltersack, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- schlauchförmig zusammengenäht, flachliegend in den Abmessungen von ca. 300 cm x 37 cm, -- aus einem Nadelfilz mit einer Gewebeeinlage, -- am oberen Rand offen und über ein Gewebeband aus Spinnstoffen und einen Rahmen aus    unedlem Metall gestülpt,  - dient als Luftfilter für industrielle Entstaubungsanlagen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine   Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - der Nadelfilz aus Spinnstoffen bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die   Verwendung gegenüber dem unedlem Metall den Charakter der Ware. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel,    aus Filz"

DEBTI47414/24-15911901000

Filtereinsatz, sog. Luftfiltersack, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- schlauchförmig zusammengenäht, flachliegend in den Abmessungen von ca. 300 cm x 37 cm, -- zweilagig gearbeitet: --- mit einer Außenlage aus einem Gewebe aus Spinnstoffen,  --- mit einer Innenlage aus einem Nadelfilz aus Spinnstoffen, -- am oberen Rand offen und über ein Gewebeband aus Spinnstoffen und einen Rahmen aus    unedlem Metall gestülpt, -- dient als Luftfilter für industrielle Entstaubungsanlagen; der Nadelfilz dient als Filtermedium, das    Gewebe lediglich als verstärkendes Element, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine   Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - der Nadelfilz aus Spinnstoffen bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die   Verwendung gegenüber dem Gewebe und dem unedlem Metall den Charakter der Ware. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel,    aus Filz"

DEBTI9300/23-15911901000

Polieraufsatz, sog. Filzkegel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in Form eines annähernd kegelförmigen "Polierkopfes" (Durchmesser am unteren Rand: ca. 1,2 cm,    Höhe: ca. 1,8 cm) mit einem ca. 2 cm langen Anschlussstück, -- aus einem mit Kunststoff getränkten Filz aus Wolle; nicht mit Schleifstoffen versehen, -- in der Mitte der Kegel-Grundfläche mit einem eingesetzten "Stift" aus unedlem Metall zur Befestigung    an einem Schleifapparat, -- dient dem Glätten und Polieren des Nagelrandes nach dem Feilen sowie zur Säuberung der    Nageloberfläche, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - der Filz verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   ihren wesentlichen Charakter, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine   Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel,  aus Filz"

DEBTI45193/22-159119010

Ware des technischen Bedarfs, sog. Filzscheiben, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- kreisförmig, in unterschiedlichen Dicken und Durchmessern sowie angeschrägt bzw. gerade, -- aus einem Filz aus Wolle, -- dient zum Schärfen bzw. Schleifen von Messern, -- in der Mitte mit einer kreisförmigen Aussparung zum Einbringen in die Schleifmaschine, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine   Ware des technischen Bedarfs handelt. "Ware des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel,  aus Filz"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI