DEBTI19267/26-16001220000
Schlingengewirke, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 155 cm,
- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100% Polyester),
- kein Hochflorerzeugnis,
- geraut,
- stellt sich als Schlingengewirke dar, somit keine Ware der Unterposition (HS) 6001 92.
"Schlingengewirke aus Chemiefasern"