1 Ergebnisse für "6001290010"
Schlingengewirke, sog. Oberstoff zur Herstellung von Bekleidung, Art. 5570, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 143 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Grundgarnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester) und Florgarnen aus überwiegend Wolle und synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), -- kein Hochflorerzeugnis, - aufgrund des höheren Anteils an Wolle im Florgarn keine Ware der Unterposition 6001 22. "Schlingengewirke, aus Wolle"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: - mit einer Oberlage (Schauseite): -- aus einem Samtgewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern, --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, - mit einer Unterlage: -- aus einem gerauten Kettengewirke, -- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen (HS) 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: - mit einer Oberlage (Schauseite): -- aus einem Samtgewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern, --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, - mit einer Unterlage: -- aus einem Kuliergewirke, -- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen (HS) 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: - mit einer Oberlage (Schauseite): -- aus einem Samtgewirke, somit keine Ware der Position 6005, --- aus synthetischen Chemiefasern, --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, - mit einer Unterlage: -- aus einem gerauten Gewirke, -- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Samtgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Samt, gewirkt, anderer als in den Unterpositionen (HS) 6001 10 bis 6001 29 genannte, aus Chemiefasern"
Plüschgewirke, sog. Kunstfellläufer, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - lediglich rechteckig heiß zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag (L x B) 60 cm x 35 cm, - Hochflorerzeugnis aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100 % Polyester), somit keine Ware der Unterposition (HS) 6001 92. "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt, aus synthetischen Chemiefasern"