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1 Ergebnisse für "6003309000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

600330900080andere6%
DEBTI16302/26-16003309000

DIY-Häkelset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung bestehend aus einem Häkelgarn, einer Häkelnadel, einer Stopfnadel,   zwei Nähnadeln, einem Nadeleinfädler, einem Nähgarn und Kunststoffperlen, - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines   speziellen Bedarfs zusammengestellt, - sog. Häkelgarn: -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Lauflänge von 65 m, -- schlauchförmiges Gewirke, mit einer Breite von ca. 0,5 mm (damit kein Maschengarn der     Position 5606) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- keine Raschelspitze, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche - Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 14 cm und einer Nadelstärke von 0,8 mm, -- aus Kunststoff, - Stopfnadel: -- mit einer Länge von ca. 8,8 cm, -- aus Kunststoff, - Nadeln: -- zwei Handnähnadeln aus Metall, - Nadeleinfädler: -- aus einem Griffstück aus Kunststoff und einer Drahtschlaufe aus Metall, - sog. Nähgarn: -- auf einer Spule aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 4,6 g    (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- mit einer Länge von laut Antrag 45 m, -- gefärbt, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag 100 % Polyester), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Kunststoffperlen: -- laut Antrag 120 g Perlen aus Kunststoff in einem Tütchen, - keine Ware der Position 9503, da Häkeln als Handarbeit weder eine Freizeitbeschäftigung darstellt   noch der spielerischen Unterhaltung von Kindern dient, - keine unfertige Ware der Position 4202, da die wesentlichen charakteristischen Beschaffenheits-   merkmale einer Handtasche noch nicht erkennbar sind, - das Gewirke bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung   den Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002,  aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"

DEBTI16304/26-16003309000

Gewirke mit Pompon, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus einem sog. Mützengarn und einem Pompon, - gemeinsam an einer Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung   eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - sog. Mützengarn, -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 140 m, -- schlauchförmiges Gewirke mit einer Breite von ca. 4 mm (damit kein Maschengarn der Position     5606), -- aus überwiegend synthetischen Chemiefasern sowie eingearbeiteten Streifen aus synthetischer     Spinnmasse mit einer Breite von weniger als 1 mm (laut Antrag 59 % Polyacryl und 41 %     Polyester), -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- keine Raschelspitze, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- stellt sich als Gewirke dar, u. a. damit keine Ware der Position 5511, - Pompon: -- aus kurzen Garnabschnitten aus laut Antrag 100 % Polyester, die in der Mitte abgebunden     sind und nach allen Seiten abstehen, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das   Gewirke den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und  6002, aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"

DEBTI3247/26-16003309000

Kettengewirke, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, mit einer Breite von ca. 30 mm und einer Länge von ca. 80 mm, - heiß geschnitten und lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert (nicht   konfektioniert), - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - bedruckt, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Raschelspitze, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002,  aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"

DEBTI32808/25-16003309000

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig heiß zugeschnitten, somit keine Ware der Position 6307, - mit einer Breite von weniger als 30 cm, - aus synthetischen Chemiefasern,  - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - keine Raschelspitze. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und  6002, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition (KN) 6003 3010   genannte"

DEBTI26187/25-16003309000

Kettengewirke, Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt und laut Antrag mit einer Banderole für den Einzelverkauf    aufgemacht, - als Meterware, in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag ca. 300 cm x 28 cm, somit keine    Ware der Position 6005, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), somit keine Elastomergarne oder    Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Raschelspitze, - laut Antrag im Heißprägedruckverfahren musterbildend mit Folienstücken aus Kunststoff    (laut Antrag Polyethylenterephtalat) bedruckt. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002,  aus synthetischen Chemiefasern, keine Raschelspitze"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI