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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE6428/16-16005319000

Kettengewirke, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- gebleicht (= weiß gefärbt) und geraut, -- nicht für Vorhänge und Gardinen, -- keine Raschelspitze. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, gebleicht, anderes als in den Unterpositionen 6005 3110 und 6005 3150 genannte"

DE6177/16-16005319000

Nähgewirke, sog. PES Kettengewirke, Art. SE 6714 10, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag auf Rollen mit einer Länge von 100 m, - mit einer Breite von laut Antrag 90 cm, 150 cm bzw. 180 cm, - in Kettenwirktechnik hergestellt (Vliesstoff mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen), damit keine Meterware der Position 5603, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - roh / gebleicht, - keine Raschelspitze, - nicht für Vorhänge oder Gardinen, - einseitig im Rotationsschablonendruckverfahren mit sog. Schmelzkleberpunkten bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßen Auge nicht wahrnehmbar (damit keine Meterware der Position 5903). "Kettengewirke, andere als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht, anderes als in den Unterpositionen 6005 3110 und 6005 3150 genannte"

DE6178/16-16005319000

Nähgewirke, sog. PA Kettengewirke, Art. SE 7823 10, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag auf Rollen, mit einer Länge von 100 m, - mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - in Kettenwirktechnik hergestellt (Vliesstoff mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen), damit keine Meterware der Position 5603, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polamid), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - roh / gebleicht, - keine Raschelspitze, - nicht für Vorhänge oder Gardinen, - einseitig im Rotationsschablonendruckverfahren mit sog. Schmelzkleberpunkten bestrichen, das Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßen Auge nicht wahrnehmbar (damit keine Meterware der Position 5903). "Kettengewirke, andere als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht, anderes als in den Unterpositionen 6005 3110 und 6005 3150 genannte"

AT2015/0005796005319000

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem - Kettengewirke (Wirktüll) -- mit dem Maßen von ca. 130 x 150 cm, -- bestehend aus texturierten Multifilamentgarnen auf Polyesterbasis, -- nicht konfektioniert - einer Rolle Klebeband -- bestehend aus einem ca. 1cm breiten Klettverschlußband aus Kunststoff mit Haken, -- auf der Rückseite mit einer Klebeschicht versehen. Die Warenzusammenstellung ist aufgemacht in einer bedruckten Faltkartonschachtel für den Einzelverkauf. Als charakterbestimmende Komponente ist das Kettengewirke anzusehen. Die Ware dient als Insektenschutz (Fliegengitter für Fenster). (Abbildung siehe Anlage)

DE24375/14-160053190

Nähgewirke, sog. vernähte Gelegekonstruktion, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 127 cm, - in Kettenwirktechnik hergestellt [Gelege mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen, laut Antrag aus Polyester (synthetische Chemiefasern)], - aus laut Antrag Aramidfasern (synthetische Chemiefasern), - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - roh, - nicht für Vorhänge und Gardinen, - keine Raschelspitze. "Kettengewirke, andere als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, roh, andere als in den Unterpositionen 6005 3110 und 6005 3150 genannte"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI