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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI17166/26-16005370000

Kettengewirke, sog. Vogelschutznetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf Rollen bzw. lediglich rechteckig in unterschiedlichen Abmessungen    zugeschnitten (mit einer Breite von mehr als 30 cm), -- aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von augenscheinlich weniger als 1 mm    (synthetische Chemiefasern; aus Polyethylen), -- ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, -- gefärbt, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- netzartig durchbrochen, -- soll als Schutz vor Vögeln z. B. über Obstbäumen verwendet werden, - stellt sich nicht als Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 60 dar. "Kettengewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6004 genannte, aus synthetischen   Chemiefasern, anderes als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, gefärbt"

DEBTI16069/26-160053700

Kettengewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 240 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - gefärbt, - mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bestrichen, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - soll zur Verwendung als Rollo für den innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern   angebracht werden; stellt sich nicht als Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu   Kapitel 60 dar. "Kettengewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6004 genannte, aus synthetischen  Chemiefasern, anderes als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, gefärbt"

DEBTI45749/25-16005370000

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben    verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gefärbten, gerauten und geprägten Kettengewirke, somit keine Ware der       Position 5407, ---- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten Kuliergewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Kettengewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die   Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern,  andere als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, bedruckt"

DEBTI2935/26-160053700

Kettengewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm,  - aus synthetischen Chemiefasern,  - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - stellt sich nicht als Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 60 dar, - stellt sich als Kettengewirke dar, somit keine Ware der Position 6006. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern,  anderes als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, gefärbt"

DEBTI2936/26-160053700

Kettengewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm,  - aus synthetischen Chemiefasern,  - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - stellt sich nicht als Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 60 dar, - stellt sich als Kettengewirke dar, somit keine Ware der Position 6006. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern,  anderes als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, gefärbt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI