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2 Ergebnisse für "6006210000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

600621000010aus Baumwolle6%
600621000080roh oder gebleicht6%
DEBTI31951/23-16006210000

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit unterschiedlichen Breiten von mehr als 30 cm, - aus laut Antrag Baumwolle, - gebleicht, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Baumwolle, gebleicht"

DEBTI7025/18-16006210000

Kuliergewirke, sog. Gestrick, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 190 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle und synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); die Antragsangaben von 72 GHT Baumwolle und 28 GHT Polyester können als zutreffend angesehen werden, -- kein Samt, Plüsch (gewirkt oder gestrickt), Schlingengewirke und Schlingengestricke, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- gebleicht. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus Baumwolle, gebleicht"

DEBTI20966/25-26006310000

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - laut Antrag steril bzw. unsteril in unterschiedlichen Mengen in einem Polybeutel verpackt, - quadratisch heiß zugeschnitten, damit lediglich in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert,    somit keine Ware der Position 6307, - mit einer Kantenlänge von laut Antrag mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben   bzw. Prägen verbundenen Lagen, jeweils: -- aus einem Kuliergewirke, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- gebleicht, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - dient laut Antrag der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen. "Gewirke, anders als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,  gebleicht"

DEBTI4165/25-26006310000

Kuliergewirke, sog. Einwegtücher, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- lediglich quadratisch heiß zugeschnitten, mit einer Kantenlänge von mehr als 30 cm, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- gebleicht, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- dient der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen, - aufgrund der Abmessungen keine Ware der Position 6003. "Gewirke, anders als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,  gebleicht"

DEBTI28427/23-26006310000

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- quadratisch heiß zugeschnitten, in den Abmessungen von mehr als 30 cm, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- gebleicht, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- dient der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen, - aufgrund der Abmessungen keine Ware der Position 6003. "Gewirke, anders als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,  gebleicht"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI