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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI1546/26-160063200

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus synthetischen Chemiefasern, - gefärbt, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,    gefärbt"

DEBTI14972/25-160063200

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware (somit keine Ware des Kapitels 61), mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Modacryl), künstlichen Chemiefasern (laut Antrag    Viskose) und antistatischen Fasern; die Antragsangaben von 65 GHT Modacryl, 33 GHT Viskose    und 2 GHT antistatische Fasern können als zutreffend angesehen werden, - gefärbt, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - laut Antrag zum Einnähen in Bekleidung (Jacken). "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,    gefärbt"

DEBTI30309/23-16006320000

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen    Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten, geprägten und bedruckten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem einseitig gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem beidseitig gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - das die Schauseite bildende Kettengewirke verleiht der Ware insbesondere in Hinblick auf die   Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter, im Hinblick auf den Umfang   (Dicke) und die damit verbundene Polsterwirkung sind die Kuliergewirke vorherrschend; somit   verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter, sie ist damit der von den   gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6005 und 6006) in der Nomenklatur zuletzt   genannten zuzuweisen. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt"

DEBTI15077/23-160063200

Kuliergewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 158 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Polyamid) und künstlichen Chemierfasern    (laut Antrag Viskose); die Antragsangaben von 54 GHT Polyamid, 36 GHT Polyester und    10 GHT Viskose können als zutreffend angesehen werden, -- gefärbt,  -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche,  -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt"

DEBTI28773/22-16006320000

Kuliergewirke, sog. Tischläufer, Art. Nr. 794075, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 40 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - gefärbt, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthalten, - stellt sich als Gewirke dar, somit keine Ware der Position 5603. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern,  gefärbt"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI