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1 Ergebnisse für "6006320000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

600632000080gefärbt6%
DEBTI30309/23-16006320000

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen    Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten, geprägten und bedruckten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem einseitig gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem beidseitig gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - das die Schauseite bildende Kettengewirke verleiht der Ware insbesondere in Hinblick auf die   Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter, im Hinblick auf den Umfang   (Dicke) und die damit verbundene Polsterwirkung sind die Kuliergewirke vorherrschend; somit   verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter, sie ist damit der von den   gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6005 und 6006) in der Nomenklatur zuletzt   genannten zuzuweisen. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt"

DEBTI28773/22-16006320000

Kuliergewirke, sog. Tischläufer, Art. Nr. 794075, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 40 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - gefärbt, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthalten, - stellt sich als Gewirke dar, somit keine Ware der Position 5603. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern,  gefärbt"

DEBTI27046/20-16006320000

Kuliergewirke, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- gefärbt, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt"

DEBTI21083/20-16006320000

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen    Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten und bedruckten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem einseitig gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem beidseitig gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, - im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff ist das die Schauseite bildende Kettengewirke   charakterbestimmend, im Hinblick auf den Umfang (Dicke) und die damit verbundene Polsterwirkung   sind die Kuliergewirke vorherrschend; somit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren   wesentlichen Charakter, sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen   (6005 und 6006) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt"

DEBTI21493/20-16006320000

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern, -- gefärbt, -- einseitig geraut, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke. "Kuliergewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,   gefärbt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI