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Schlauchgewirke, sog. Strick Schal für Frauen, Art. RSA0503, Foto siehe Anlage, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 115 cm x 80 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, gefärbten Kuliergewirken aus laut Antrag 48 % Baumwolle, 49 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - lediglich geschnitten und ohne Randbefestigungen (nicht konfektioniert; damit kein Bekleidungszubehör der Position 6117), - multifunktional verwendbar; kann z. B. als Schal, Kleid oder Rock getragen werden. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt, nicht für Vorhänge und Gardinen"
Textillaminat, Foto siehe Anlage - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 140 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem gefärbten Kuliergewirke aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition 6006 90, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- nicht für Vorhänge und Gardinen, -- mit einer Unterlage: --- aus einem weiß gefärbten (= gebleichten) Kuliergewirke aus laut Antrag Polyester, - im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kuliergewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt, anderes als für Vorhänge und Gardinen"
Schlauchgewirke, sog. Poly Strick Schal für Frauen, Art. RSA0503BURN, Foto siehe Anlage, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 125 cm x 75 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, gefärbten Kuliergewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - lediglich geschnitten und ohne Randbefestigungen (nicht konfektioniert; damit kein Bekleidungszubehör der Position 6117), - multifunktional verwendbar; kann z. B. als Schal, Kleid oder Rock getragen werden. "Gewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6005, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt, nicht für Vorhänge und Gardinen"
Kuliergewirke, sog. 100 % Polyester-Fleece, Art.-Nr. 080638-0032-0150, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Breite von ca. 160 cm, -- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100 % Polyester), -- gefärbt, -- beidseitig geraut, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- nicht für Vorhänge und Gardinen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt, nicht für Vorhänge und Gardinen"
Textillaminat, sog. Bezugsstoff, Artikel SQUAD CA1348, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen, --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gefärbten und gerauten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), das auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer geprägten Kunststofffolie (laut Antrag: Polyurethan; kein Zellkunststoff) überzogen ist (Meterware der Position 5903), --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- nicht für Vorhänge und Gardinen, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gefärbten und gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- nicht für Vorhänge und Gardinen, - im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff sind das die Außenseite bildende Gewirke der Position 5903 sowie die Kuliergewirke (Polsterlagen) gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Umfang herrschen die Kuliergewirke vor und im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild herrscht das Gewirke der Position 5903 vor; somit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter und sie ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5903 und 6006) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt, anderes als in Unterposition 6005 3210 genannte"