DE21564/16-16006339000
Textillaminat, Foto siehe Anlage,
- als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 135 cm,
- laut Untersuchungsergebnis:
-- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen:
-- mit einer Oberlage (Schauseite):
--- aus einem buntgewirkten Kuliergewirke aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester)
und Garnen aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von ca. 1 mm
(metallisierte Garne der Position 5605), laut Antrag mit einem Gesamtanteil an synthetischen Chemiefasern von
65 GHT und an metallisierten Streifen von 35 GHT,
--- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend,
--- nicht für Vorhänge und Gardinen,
-- mit einer Zwischenschicht (Mitte):
--- mittels Kleber auf einem Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan) aufgebrachte, metallisierte Kunststoff-Partikel
(das Überziehen ist im Querschnitt mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Meterware der
Position 5907),
-- mit einer Unterlage:
--- aus einem weißen Gewebe in Leinwandbindung aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag: Polyester),
- im Hinblick auf die Verwendung als Schuh-Obermaterial verleiht das die Schauseite bildende Kuliergewirke der
Ware ihren wesentlichen Charakter.
"Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, buntgewirkt,
anderes als für Vorhänge und Gardinen"