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1 Ergebnisse für "6006430000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

600643000080buntgewirkt6%
DEBTI9472/26-16006330000

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben    verbundenen Lagen: --- aus jeweils einem Kuliergewirke: ---- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester),  ---- buntgewirkt (melierte Garne), ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,    buntgewirkt"

DEBTI30133/25-16006340000

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 45 cm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - einseitig mit metallisierten Kunststoffpartikeln bedruckt, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - stellt sich als Gewirke dar, u. a. somit keine Ware der Position 5513. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,   bedruckt"

DEBTI30133/25-26006340000

Kuliergewirke, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 45 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und metallisierten Streifen aus    synthetischer Spinnmasse, mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm (metallisierte Garne    der Position 5605), -- mit einem Gesamtanteil an: --- metallisierten Garnen von ca. 30 GHT, --- synthetischen Chemiefasern von ca. 70 GHT, -- einseitig musterbildend mit metallisierter Farbe bedruckt, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - stellt sich als Gewirke dar, u. a. somit keine Ware der Position 5513. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,  bedruckt"

DEBTI31453/24-16006330000

Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen    Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten und buntgewirkten Kuliergewirke (Interlock),  ---- aus synthetischen Chemiefasern, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten Kettengewike, ---- aus synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kuliergewirke der   Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,  buntgewirkt"

DEBTI11102/24-16006340000

Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen    Lagen: --- mit einer Außenlage (Schauseite): ---- gerauten und musterbildend mit Kunststoff bedruckten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern      (laut Antrag Polyamid und Elasthan), ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, --- mit einer Innenlage: ---- aus einem einseitig gerauten Plüschgewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid      und Elasthan), ---- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, ---- zusätzlich genadelt, - das bedruckte und geraute Kuliergewirke bestimmt als Schauseite das äußere Erscheinungsbild, das   Plüschgewirke überwiegt hinsichtlich des Umfangs (Dicke), damit kann keinem der beiden   Flächenerzeugnisse eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist somit   der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6001/6006) in der Nomenklatur    zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern,  bedruckt"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI