DEBTI10319/25-161044300
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem sog. Schurz und einer Maske; laut
Antrag gemeinsam als Set für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines
speziellen Bedarfs zusammengestellt,
- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische
Chemiefasern),
- Kleid:
-- in der Optik einer im Brustbereich aufgerissenen Kutte gearbeitet; aus verschiedenen ca. 0,7 mm
dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken,
-- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 89 cm), am unteren Rand gezackt
geschnitten und dadurch teilweise bis zu 7 cm kürzer gearbeitet,
-- mit einer angesetzten Kapuze,
-- im Brustbereich mit zwei gezackten Zuschnitten aus Geweben verziert,
-- im Nackenbereich mit einer kurzen Öffnung mit Klettverschluss,
-- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden gezackt geschnitten,
-- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden,
-- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kleid, somit kein Overall und keine Kombination,
- sog. Schurz:
-- in der Art einer Halbschürze gearbeitet; flachliegend mit den Abmessungen (L x B) von ca. 47 cm
x 42 cm,
-- aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben, am unteren Rand gezackt geschnitten,
-- den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend, von der Taille bis zum halben Ober-
schenkel reichend,
-- im Bereich der Taille mit einem angesetzten sog. Bundband aus augenscheinlich Vliesstoffen,
das im Rücken mit einem Klettverschluss zu schließen und vorn mit einem stilisierten Schädel
aus Vliesstoff verziert ist,
- Maske:
-- der Gesichtsform angepasst, einen "Schädel" (ohne Unterkiefer) darstellend,
-- aus Kunststoff (laut Antrag Ethylenvinylacetat), geistertypisch bemalt,
-- das Gesicht größtenteils bedeckend, mit zwei annähernd ovalen Aussparungen für die Augen,
-- mit einem angenähten, elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet,
- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid
den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung,
- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505.
"Kleid, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"