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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI13880/26-161102099

Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Baum-   wolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein   Unterziehpulli und keine Kleidung der Position 6109, - in der Nähe der Taille endend (Rückenlänge ca. 39 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von rechts auf links überlappen (Frauen-   kleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Ärmel, - am unteren Rand mit einem verengenden, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten Bund, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Pullover, somit keine Kleidung der Position 6114. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"

DEBTI5760/26-161102099

Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; im Bereich   des Kragens sowie im oberen Bereich des Vorderteils aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken   (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische   Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 61 cm), - mit einem Stehkragen (somit keine Ware der Position 6109); vorne und hinten jeweils mit einer   Überlappung von rechts auf links (Frauenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos; mit weiten Armausschnitten (somit kein Unterziehpulli), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist das Gewirke aus Baumwolle das für die Spinnstoff-   ermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"

DEBTI32666/25-16110209900

Pullover, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,6 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag    60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Dicke kein    Unterziehpulli, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis zum Kragenrand reichenden   Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex); somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - im Bereich der Brust und an einem Unterarm mit jeweils einer eingesetzten Tasche mit    Reißverschluss, - mit drei kleinen aufgenähten Flauschbändern aus Geweben versehen, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"

DEBTI30816/25-16110209900

Strickjacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag    85 % Baumwolle und 15 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm), - mit einer doppelt gearbeiteten Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden,   gerippt gewirkten Bündchen, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden, gerippt   gewirkten Bund, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts nicht in Bahnen gearbeitet)    eine Formfestigkeit auf, somit keine Jacke. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Baumwolle, für Frauen"

DEBTI23714/25-16110209900

Pullover, Größe 34, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen und aus buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 80 %    Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke    kein Unterziehpulli, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, mit gerippt gewirkter Blende, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten,    verengenden Bündchen, - auf der Vorderseite mit einem aufgestickten Motiv verziert, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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