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1 Ergebnisse für "6110301000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

611030100080Unterziehpullis6%
DEBTI49138/25-16110301000

Unterziehpulli, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Karton verpackt, - aus ca. 0,6 mm (leichten) dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthe-   tische Chemiefasern), mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (fein-   maschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 84 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI13091/25-16110301000

Unterziehpulli, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Viskose und 5 % Elasthan   (beides Chemiefasern), mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung    (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 53 cm),  - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss,  - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 72 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI50763/24-16110301000

Unterziehpulli, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 83 % Polyamid und 17 % Elasthan   (beides synthetische Chemiefasern), mit mehr als 12 Maschen je linearen Zentimeter in jeder    Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 59 cm),  - mit einem enganliegenden, hohen Kragen (deshalb keine Ware der Position 6109),  - ohne Öffnung und ohne Verschluss,  - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 90 cm), - auf der Vorderseite mit einem Aufdruck verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI17482/23-16110301000

Unterziehpulli und Badehose, sog. Bade-Set, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - laut Antrag jeweils auf einem Kleiderbügel aufgehängt und gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - als zweiteilige Zusammenstellung, - kein zweiteiliger Badeanzug, u. a. da das Oberteil aufgrund seines Schnitts nicht erkennen lässt, dass   es ausschließlich oder hauptsächlich dazu bestimmt ist, als Badekleidung getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis   hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position   eingereiht werden können, - Unterziehpulli: - aus ca. 0,5 mm dicken (leichten), einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 85 % Polyester   und 15 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), mit mehr als 12 Maschen je linearen Zenti-   meter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 39,5 cm),  - mit einem enganliegenden, hohen Kragen (u. a. deshalb kein Kleidungsstück der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 53 cm), - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Unterziehpulli, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI22904/18-16110301000

Unterziehpulli und lange Hose, Größe 2, Fotos siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Smartphoneaufsteller aus Pappe in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht; der Smartphoneaufsteller ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - die beiden Kleidungsstücke dienen laut Antrag zusammen mit einem Smartphone und einer entsprechenden Anwendersoftware (beides nicht Gegenstand des Antrags) der 3D-Vermessung des Trägers zur Ermittlung der Kleidergröße, sie verfügen selbst über keine Messfunktion, somit keine Ware des Kapitels 90; aufgrund der Gesamtbeschaffenheit auch keine Ware des Kapitels 84, - als zweiteilige Zusammenstellung; keine Kombination, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - getrennte Einreihung, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. 0,8 mm dicken (leichten), musterbildend bedruckten Gewirken aus laut Antrag 89 % Polyester und 11 % Polyurethan (beides Chemiefasern); mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - Unterziehpulli: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), -- mit einem enganliegenden, hohen Kragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6109), -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit langen, enganliegenden Ärmeln, an den Ärmelenden mit Daumenloch, -- enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 78 cm), -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI