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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI51600/25-16114200000

Schlafkleidung, Größe 110, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel hängend in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit langen, mittels Klettverschlüssen abnehmbaren Ärmeln mit angesetzten, verengenden   Bündchen, - mit einer Länge von mehr als 86 cm, - durchgehend, teilweise wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten   Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links, - am Halsausschnitt, den Armausschnitten und entlang der Öffnung mit Randeinfassungen, - vorn mit diversen Applikationen verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der   Position 9404. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI39657/25-16114200000

Bustier, Größe 38, Foto siehe Anlage, - im Vorderteil doppelt gearbeitet; aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut    Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 35,5 cm), - mit ca. 1 cm breiten, elastischen, längenverstellbaren Schulterträgern (sog. Spaghettiträger), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - ohne Öffnung oder Verschluss, - am unteren Rand mit einem angesetzten, ca. 3,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Gewebe-   band, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu   stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI39766/25-16114200000

Bustier, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - doppelt gearbeitet, aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle    und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 35 cm), - mit breiten Schulterträgern, - am Halsausschnitt und an den Armausschnitten mit Randeinfassungen aus o. g. Gewirken, - am unteren Rand mit einem angesetzten, ca. 3 cm breiten Bund aus einem elastischen Band    aus Geweben aus Spinnstoffen, das im Rücken mit einem eingewebten Schriftzug versehen ist,  - ohne ausgearbeitetes Büstenteil; das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu   bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der    Position 6212). "Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI27314/25-16114200000

Overall, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Designs, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten bzw. einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle,   mit dem unteren Teil der Hosenbeine und den Ärmelbündchen aus einfarbigen, gerippt gewirk-   ten Gewirken aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - mit Ausnahme des mehrlagig gearbeiteten unteren Teils der Hosenbeine wattiert, abgesteppt    gefüttert, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, hinten mit einem schmalem Stehkragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit    einer kurzen Überlappung von rechts über links, - mit langen, mittels Druckknopfverschlüssen abtrennbaren Ärmeln; an den Ärmelenden mit    angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - mit tiefem Schritt, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - mit knöchellangen Hosenbeinen, deren Enden umgeklappt werden können und dann die Füße   bedecken, rutschhemmend ausgerüstet, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Schlafsack in die Position 9404, - kein einteiliger Schlafanzug, da das Kleidungsstück nach seinen objektiven Merkmalen (insbe-   sondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen   Orten getragen werden kann und daher nicht dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im Wesent-   lichen als Nachtkleidung getragen zu werden. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI15814/25-16114200000

Trägeroberteil, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan   (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (maximale Rückenlänge: ca. 70 cm),  - mit ca. 1,5 cm breiten, elastischen und längenverstellbaren Trägern; im vorderen Trägerbereich   doppelt gearbeitet, - mit einem Vorderteil, das teilweise durch Aushängen an den Trägern abklappbar ist, - mit einem eingenähten Innenteil in der Art eines Bustiers, das am oberen Rand mit der Außenlage   vernäht und am unteren Abschluss mit einem elastischen Band ausgestattet ist (u. a. damit keine   Kleidung der Position 6109); vorn zusätzlich mit zwei doppelt gearbeiteten Einsätzen, die den   jeweiligen äußeren Seitenbereich der Einzelbüsten bedecken und während des Stillens vor    Blicken schützen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am oberen Rand mit einer angesetzten Borte verziert; am unteren Rand durch Umschlagen und   Festnähen gesäumt, - ist nach Schnitt und Ausstattung nicht geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu   korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Trägeroberteil), aus Gewirken, aus Baumwolle"

TARIC-Nomenklatur

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