Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "6114300000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

611430000080aus Chemiefasern6%
DEBTI2043/26-16114300000

Bustier, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 94 % Polyamid und 6 % Elasthan   (beides synthetische Chemiefasern); im Brustbereich doppelt gearbeitet, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: max. ca. 41 cm), - mit angesetzten, schmalen, längenverstellbaren Nackenträgern (sog. Spaghettiträger); mittig   mit einer vom Nacken bis zum oberen Rand des Rückenteils herunterreichenden, eingesetzten   Borte aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 92 %   Polyamid und 8 % Elasthan, - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - mit herausnehmbaren Polstern ausgestattet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand mit einer angesetzten, ca. 6,5 cm breiten Borte aus den o. g. durchbrochen   gearbeiteten Gewirken, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu   stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI6467/26-16114300000

Andere Kleidung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem einfachen Beutel aus Gewirken aus Spinnstoffen mit Kordelzug verpackt, -- aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken aus 100 % Nylon    (synthetische Chemiefasern), -- bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 109 cm), -- mit einer abtrennbaren Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung; am Halsausschnitt mit zwei aufgenähten Gewebe-    bändern mit Klickverschluss und im Bereich der Taille mit einem teilweise aufgenähten    Gewebeband mit Klickverschluss zu schließen, -- mit langen Ärmeln, -- mit diversen aufgenähten, elastischen Gewebebändern versehen, -- an den Rändern mit Randeinfassungen aus Geweben aus Spinnstoffen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung getragen; aufgrund des Materials und der   Gestaltung der Vorderteile kein Mantel, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen   Charakter. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI596/26-16114300000

Karnevalskostüm, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Oberteil (andere Kleidung) und einem   "Haarband", - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem   Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische   Chemiefasern), - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm),  -- wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen, -- mit einem annähernd U-Boot-förmigen Halsausschnitt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ärmellos, seitlich offen, -- den Oberkörper, die Schultern und Teile der Arme bedeckend, -- am unteren Rand zu Fransen geschnitten, -- bietet u. a. aufgrund der Ausstattung (seitlich offen und nicht vollständig die Arme bedeckend)     keinen Wetterschutz, somit keine Kleidung der Position 6102, -- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6211, - Haarband: -- mit einer Länge von ca. 102 cm und einer Breite von ca. 4 cm, -- durch längsseitiges Umschlagen doppelt gearbeitet und an den Rändern zusammengenäht, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Oberteil den wesentlichen Charakter   der Warenzusammenstellung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI39647/25-16114300000

Bustier, Größe XS, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Untersuchungsergebnis ca. 90 % synthe-   tischen Chemiefasern und ca. 10 % metallisierten Garnen (metallisierte Streifen aus synthetischer   Spinnmasse), - durchgehend gefüttert, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 28 cm),  - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - an den Seiten mit eingearbeiteten, schmalen, biegsamen Stäbchen aus Kunststoff ausgestattet, - mit zwei schmalen, längenverstellbaren, abnehmbaren Spaghettiträgern; mit jeweils drei aufge-   zogenen Perlen aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - innen am oberen Rand mit einem sog. Haftband versehen,  - im Rückenteil mit einem für Bikinioberteile typischen Hakenverschluss, - an allen Rändern gesäumt,   - stellt als einzelnes Oberteil ohne ein Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers keinen    Badeanzug der Position 6112 dar,  - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu    stützen, zu formen oder zu korrigieren, somit keine Ware der Position 6212. "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI45181/25-16114300000

Bustier, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag   80 % Polyester, 10 % Polyamid und 10 % Elasthan (alles synthetische Chemiefasern); im    Brustbereich doppelt gearbeitet, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: ca. 31 cm), - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - mit herausnehmbaren Polstern ausgestattet, - mit längenverstellbaren, gewebten Trägern; im Rückenteil in der Art eines Ringershirts gearbeitet, - am unteren Rand mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bund; hinten mit einer Öff-   nung mit einem Verschluss in Art eines Haken- und Ösenverschlusses, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu    stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI