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1 Ergebnisse für "6114900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

611490000080aus anderen Spinnstoffen6%
DEF/4039/05-16114900000

Andere Kleidung, sog. Damenbolero, SK 228336, Größe M, s. Abb.; - aus 2,6 mm dicken, damit nicht leichten, einfarbigen, musterbildend gewirkten Gewirken aus lt. Antrag 55% Ramie und 45% Baumwolle, - den oberen Teil des Oberkörpers bedeckend und damit deutlich oberhalb der Taille endend (RL: 29 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschlusssystem, mit gerippt gewirkten Rändern, - in den Vorderteilen mit eingearbeiteten Effektgarnen mit Pailletten verziert, - mit langen Ärmeln, an den Abschlüssen abgepasst gewirkt, - am unteren Rand mit gerippt gewirktem Abschluss, - stellt nach dem Schnitt, der geringen Länge und nach dem Gesamteindruck keine Strick- jacke der Pos. 6110 dar.

DEBTI2043/26-16114300000

Bustier, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 94 % Polyamid und 6 % Elasthan   (beides synthetische Chemiefasern); im Brustbereich doppelt gearbeitet, - bis kurz unter die Brust reichend (Rückenlänge: max. ca. 41 cm), - mit angesetzten, schmalen, längenverstellbaren Nackenträgern (sog. Spaghettiträger); mittig   mit einer vom Nacken bis zum oberen Rand des Rückenteils herunterreichenden, eingesetzten   Borte aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 92 %   Polyamid und 8 % Elasthan, - ohne einzeln ausgearbeitete Büstenteile, - mit herausnehmbaren Polstern ausgestattet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand mit einer angesetzten, ca. 6,5 cm breiten Borte aus den o. g. durchbrochen   gearbeiteten Gewirken, - das Kleidungsstück ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu   stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Bustier), aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI6467/26-16114300000

Andere Kleidung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem einfachen Beutel aus Gewirken aus Spinnstoffen mit Kordelzug verpackt, -- aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken aus 100 % Nylon    (synthetische Chemiefasern), -- bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 109 cm), -- mit einer abtrennbaren Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung; am Halsausschnitt mit zwei aufgenähten Gewebe-    bändern mit Klickverschluss und im Bereich der Taille mit einem teilweise aufgenähten    Gewebeband mit Klickverschluss zu schließen, -- mit langen Ärmeln, -- mit diversen aufgenähten, elastischen Gewebebändern versehen, -- an den Rändern mit Randeinfassungen aus Geweben aus Spinnstoffen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung getragen; aufgrund des Materials und der   Gestaltung der Vorderteile kein Mantel, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen   Charakter. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI596/26-16114300000

Karnevalskostüm, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Oberteil (andere Kleidung) und einem   "Haarband", - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem   Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische   Chemiefasern), - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm),  -- wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen, -- mit einem annähernd U-Boot-förmigen Halsausschnitt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ärmellos, seitlich offen, -- den Oberkörper, die Schultern und Teile der Arme bedeckend, -- am unteren Rand zu Fransen geschnitten, -- bietet u. a. aufgrund der Ausstattung (seitlich offen und nicht vollständig die Arme bedeckend)     keinen Wetterschutz, somit keine Kleidung der Position 6102, -- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6211, - Haarband: -- mit einer Länge von ca. 102 cm und einer Breite von ca. 4 cm, -- durch längsseitiges Umschlagen doppelt gearbeitet und an den Rändern zusammengenäht, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Oberteil den wesentlichen Charakter   der Warenzusammenstellung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"

DEBTI51600/25-16114200000

Schlafkleidung, Größe 110, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel hängend in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit langen, mittels Klettverschlüssen abnehmbaren Ärmeln mit angesetzten, verengenden   Bündchen, - mit einer Länge von mehr als 86 cm, - durchgehend, teilweise wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten   Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links, - am Halsausschnitt, den Armausschnitten und entlang der Öffnung mit Randeinfassungen, - vorn mit diversen Applikationen verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der   Position 9404. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI