Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "6117900000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

611790000080Teile6%
DEBTI48713/18-16117900000

Untertritt, sog. vorgefertigter Untertritt, Foto siehe Anlage, - annähernd trapezförmig, mit abgerundeten Ecken, in den max. Abmessungen (L x B): ca. 23,5 cm x 3,6 cm, - aus laut Antrag 70 % Polyamid, 16 % Polyester und 14 % Elasthan (alles synthetische Chemiefasern), - dreilagig gearbeitet: mit zwei Außenlagen aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, die auf der Innenseite einen Glanz aufweisen; ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit dem bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903) sowie mit einer Zwischenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken, die mit einer Außenlage verklebt ist, - an den Rändern augenscheinlich miteinander verschweißt (u. a. somit konfektioniert), - auf einer Seite mit einem reflektierenden Aufdruck versehen, - wird als Untertritt direkt unter einen Reißverschluss eines Kleidungsstücks (sog. Bustier) eingenäht, das sich nach Schnitt und Ausstattung nicht als Büstenhalter darstellt (somit keine Ware der Position 6212), - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und des Verwendungszwecks als Teil von Kleidung dar. "Teil von Kleidung (Untertritt), aus Gewirken"

DE13304/17-16117900000

Tasche zum Aufbügeln, sog. Handytasche, Foto siehe Anlage, - trapezförmig gearbeitet (anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, damit konfektioniert); mit einer Länge von bis zu 18 cm und einer Breite von ca. 11 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); mit diversen ausgestanzten Löchern und einer horizontalen Öffnung, die der Aufnahme eines Handys dienen soll, - wird laut Antrag durch Aufbügeln bei der Fertigung von Kleidung als Handyinnentasche direkt in Kleidungsstücke eingebracht, - auf der Oberseite mit einer Trägerfolie aus Kunststoff versehen, die nach dem Aufbügeln entfernt wird, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und des Verwendungszwecks als Teil von Kleidung dar. "Teil von Kleidung (Tasche zum Aufbügeln), aus Gewirken"

DE11197/17-16117900000

Kragen, Foto siehe Anlage, - zweilagig gearbeitet, -- mit einer Schauseite aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, -- mit einer Innenseite aus zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnissen mit einer Außenlage aus den oben genannten Gewirken und einer Innenlage aus Vliesstoffen, - in der Art eines Kragens gearbeitet; flachliegend mit einer Länge von bis zu ca. 38 cm und einer Breite von bis zu ca. 8 cm, - an einer Längsseite mit einem eingenähten Reißverschlussband ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient laut Antrag als Kragen zum Befestigen an einer mit einem entsprechenden Reißverschluss ausgestatteten Jacke, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und des Verwendungszwecks als Teil von Kleidung dar. "Teile von Kleidung (Kragen), aus Gewirken"

DE7483/14-16117900000

Schulterpolster, Foto siehe Anlage, - zu 100 Stück in einem Polybeutel verpackt, - aus einfarbigen Gewirken aus augenscheinlich Chemiefasern; mit Schaumkunststoff gepolstert, - der Schulterform angepasst gearbeitet (in der Form eines halben Ovals); mit den Abmessungen von ca. 17,5 cm x 13 cm, - an einem Rand durch eine Überwendlichnaht gesäumt (somit konfektioniert), - die Waren sind dazu bestimmt, bei der Fertigung von Kleidung direkt in Kleidungsstücke eingebracht zu werden, stellen sich somit als Teile von Kleidung dar, - die Gewirke verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter. "Teile von Kleidung (Schulterpolster), aus Gewirken"

DE6180/14-16117900000

Teile von Kleidung, sog. Beinlinge, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Größen, durch zwei Waremuster in den Abmessungen (ca. 18 cm x 60 cm und ca. 11 cm x 38 cm) veranschaulicht, - aus Gewirken aus laut Antrag 100 % Chemiefasern, - als Einzelstücke, abgepasst gewirkt (somit konfektioniert), - kennzeichnen sich nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Verwendungszweck als Teile von Hosen für den Ober- und Unterschenkelbereich (somit keine Waren der Position 6406). "Teile von Kleidung, aus Gewirken"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI