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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI5847/26-162029000

Blousonähnliches Kleidungsstück mit Schal, Größe 4 (entspricht Größe 44/46), Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt; der Schal ist lose durch eine im   Nackenbereich des blousonähnlichen Kleidungsstücks angebrachten Schlaufe gezogen und so   mit diesem gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - Blousonähnliches Kleidungsstück: -- veranschaulicht durch ein Warenmuster aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut    Antrag 100 % Seide; mit Ausnahme der Ärmel zweilagig gearbeitet, -- ungefüttert, -- über die Taille reichend (Rückenlänge ca. 55 cm), -- mit einem runden, halsnahen Ausschnitt; vorn mit einem vom Halsausschnitt ca. 18 cm langen,    nach unten reichenden Schlitz (sog. Cut Out) gearbeitet, -- hinten mit einer ca. 19 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, -- an den Ärmelenden und am unteren Rand elastisch verengt, somit keine Bluse der Position 6206, - Schal: -- doppelt gearbeitet; aus den o. g. Geweben, -- nahezu in Form eines Parallelogramms, -- mit einer max. Länge von ca. 187 cm und einer Breite von ca. 12 cm, -- durch Zusammennähen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das blousonähnliche Kleidungsstück den   wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Geweben, für Frauen, aus Seide"

DEBTI228/26-16212900000

Rückenstützgürtel, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes-   sungen (L x B) von ca. 85 cm x ca. 18 cm, - bestehend aus einem Rückenteil und zwei Seitenteilen, deren schmalere Enden durch Umkehr-   ösen aus Kunststoff auf dem Rückenteil geführt und druckregulierbar aufgeklettet werden, - zweilagig gearbeitet, mit einer Außenseite aus gerauten, einseitig (Innenseite) mit einer Kunst-   stofffolie laminierten Gewirken der Position 5903 und einer Innenseite aus beidseitig gerauten   Gewirken; im Bereich der Ränder sowie der o. g. schmalen Enden der Seitenteile augenscheinlich   verschweißt, - hinten mit zwei eingearbeiteten, ca. 1 cm breiten, biegsamen Kunststoffstäben, die lediglich das   Aufrollen der Bandage verhindern, - zusätzlich mit einem anklettbaren Innenteil aus überwiegend buntgewirkten Gewirken, an den   Enden jeweils aus den o. g. zweilagigen Flächenerzeugnissen; mittig mit zwei aufgekletteten,   tropfenförmigen Pelotten; am oberen Rand abgepasst gewirkt, am unteren Rand mit einer kon-   trastfarbenen Überwendlichnaht gesäumt, - an den Enden mit einer biegsamen Kunststoffplatte verstärkt und mit Handschlaufen sowie Klett-   flächen zum Schließen vor dem Bauch ausgestattet, - alle Gewirke bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Stabilisierung des Beckens, u. a. bei Iliosakralgelenk-Syndrom, Myalgien und   Tendopathien in der Beckenregion und Beckenringinstabilität, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Rückenstützgürtel) aus Gewirken"

DEBTI13572/26-16212900000

Rückenstützgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktinformation in einem Polybeutel verpackt, - wird um die Taille gelegt und in der Art einer Stützbandage getragen; in den maximalen Abmes-   sungen (L x B) von ca. 106 cm x ca. 27 cm, - aus bis zu ca. 2,1 mm dicken, buntgewirkten, elastischen Gewirken, - hinten mit Besätzen aus gerauten, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie laminierten   Gewirken der Position 5903; mit vier eingearbeiteten, mit Kunststoff gepolsterten, ca. 2,5 cm   breiten, flexiblen Metallstäben ausgestattet,  - mit mehreren, teilweise über Kreuz geführten, durch Umkehrösen aus Kunststoff geführten und    außen aufzuklettenden Unterstützungsgurten aus elastischen Geweben bzw. unelastischen,   gerauten Gewirken, - an den doppelt gearbeiteten Enden aus gerauten Gewirken mit einer biegsamen Kunststoffplatte   verstärkt und mit Handschlaufen sowie Klettflächen zum Schließen vor dem Bauch ausgestattet, - am oberen Rand abgepasst gewirkt, am unteren Rand mit einer kontrastfarbenen Überwendlich-   naht gesäumt, - alle Gewirke und Gewebe bestehen aus laut Antrag Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag der Teilentlastung der Lendenwirbelsäule, u. a. bei Facettengelenksarthrose,   Lumbalgie und Schmerzzuständen im lumbosakralen Übergang, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021. "Den Hüftgürteln ähnliche Ware (Rückenstützgürtel) aus Gewirken und Geweben"

DEBTI14630/26-16209200090

Schlafkleidung für Kleinkinder, Foto siehe Anlage, - in einer buntbedruckten Pappschachtel verpackt, - mit einer Länge von ca. 80 cm und einer max. Breite von ca. 50 cm, - aus einfarbigen Doppelgeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend (u. a. wattiert) gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer nahezu durchgehenden, bis ca. 6 cm vor dem unteren Rand endenden Öffnung   mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links, - ärmellos, - an den Rändern mit Streifen aus Gewirken eingefasst, - vorn mit einer aufgenähten runden Applikation verziert, - wird als Schlafkleidung (Strampelsack) für Kinder vom Warenkreis der Position 6209 erfasst,   somit keine Ware der Position 9404, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung für Kleinkinder, aus Geweben, aus Baumwolle"

DEBTI15545/26-16702900000

Ware aus künstlichen Früchten, sog. Deko-Pilz, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - nach den Antragsangaben bestehend aus: - - drei künstlichen Früchten jeweils in Form eines Pilzes, - - - mit einem Hut und einem Stiel aus Holz (Ahorn), - - - durch Zusammenstecken und Kleben von Hut und Stiel in Blumenbindetechnik hergestellt, - - einem Sockel aus einem Stück Rinde aus Holz, - - - die drei Pilze sind auf den Sockel geklebt, - - mit den Abmessungen: ca. 10 cm (Höhe) × 6 cm (Breite) × 5 cm (Länge), - die künstlichen Früchte (Pilze) bestimmen im Hinblick auf den Umfang und dem äußeren   Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Ware aus künstlichen Früchten, aus anderen Stoffen als Kunststoff"

TARIC-Nomenklatur

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