DEBTI48168/24-162043390
Kampfsportkleidung, sog. Kampfsportkombination, Größe 130, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag als dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke, einer langen Hose
und einem Bindegürtel; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt,
- Jacke und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht
aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination,
- u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse der Jacke kein Trainingsanzug der
Position 6211,
- getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (Jacke und lange Hose) nicht
zusammen in eine (Unter-)Position eingereiht werden können,
- Jacke:
-- aus ca. 0,7 mm dicken, steifen, unterschiedlich strukturierten Geweben aus laut Antrag 65 % Poly-
ester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle,
-- bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm),
-- weit geschnitten,
-- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, entlang der Öffnung mit einer ca.
4,5 cm breiten, mehrfach versteppten Randeinfassung,
-- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex),
-- mit langen Ärmeln,
-- mit zwei aufgenähten Verzierungen versehen,
-- am unteren Rand gesäumt und mit ca. 15 cm hochreichenden Seitenschlitzen ausgestattet,
-- keine Arbeits- und Berufskleidung.
"Jacke, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und
Berufskleidung"