DEBTI10313/25-162044300
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem sog. Haarreif; laut Antrag
gemeinsam als Set für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen
Bedarfs zusammengestellt,
- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische
Chemiefasern),
- Kleid:
-- oberhalb der Taille mit einem Vorderteil aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben und
einem Rückenteil aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken,
-- im Rockteil aus zwei abgestuften, gerafften und im Taillenbereich zusammengenähten Lagen:
--- mit einer Außenlage aus netzartig durchbrochenen Gewirken (sog. Faschingstüll); am unteren
Rand lediglich geschnitten,
--- mit einer bis zu ca. 3 cm kürzeren Innenlage aus bedruckten Geweben; am unteren Rand durch
Überwendlichnähte gesäumt,
-- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm),
-- mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus Geweben,
-- hinten mit einer kurzen Öffnung mit Klettverschluss,
-- mit kurzen, sog. Puffärmeln aus den o. g. Geweben, die an den Ärmelenden gerüscht sind,
-- im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt und mit einem doppelt gearbeiteten, sog.
"Taillengürtel" aus o. g. netzartig durchbrochenen Gewirken verziert,
-- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden,
-- im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck kann keinem der Flächenerzeugnisse
(Gewirke/Gewebe) eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; das Kleid ist
somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6104 und 6204) in
dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen,
- ist nicht bzw. nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm
bestimmt,
- sog. Haarreif:
-- ca. 1 cm breiter und ca. 37,5 cm langer, mit einfarbigen Gewirken überzogener Reif aus augen-
scheinlich Kunststoff,
-- mit einem angenähten, stilisierten Hexenhut aus einem Zuschnitt aus augenscheinlich bedruck-
tem Vliesstoff verziert,
- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das Kleid
der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter,
- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505.
"Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"