DEBTI50023/25-162114390
Kinderkostüm, Größe 122/128, Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Weste, Beinschützern (Bekleidungszubehör aus
Geweben), einem Halstuch (Bekleidungszubehör aus Gewirken) und einem Hut,
- zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Polybeutel
für den Einzelverkauf aufgemacht,
- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505,
- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern),
- Weste:
-- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen und bedruckten Geweben,
-- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 44 cm),
-- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss,
-- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex),
-- ärmellos,
-- im Brustbereich mit angenähten, ca. 5 cm langen Fransen aus Gewirken sowie mit einem
"Abzeichen" aus Kunststoff versehen,
-- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt,
-- keine Arbeits- und Berufskleidung,
- Beinschützer ("Chaps"):
-- in der Art einer langen Hose mit großflächigen Aussparungen im Bereich des Schritts und des
Gesäßes gearbeitet,
-- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben,
-- in der Taille abschließend, mit einem elastisch verengten Bund,
-- seitlich im Bereich der Unterschenkel mit angenähten, ca. 4 cm langen Fransen aus Gewirken
versehen,
-- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt,
- Halstuch:
-- als Dreiecktuch gearbeitet, mit den Seitenlängen von ca. 76 cm x 47 cm x 47 cm,
-- aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Gewirken,
-- an den Rändern lediglich geschnitten,
- Hut:
-- durch Zusammennähen von Zuschnitten aus Spinnstoffen hergestellt,
-- mit einer rundum verlaufenden, bis zu ca. 8,5 cm breiten, durch einen Draht aus unedlem
Metall ausgesteiften Krempe,
- insbesondere im Hinblick auf den Gesamteindruck bestimmt die Weste den wesentlichen
Charakter der Warenzusammenstellung.
"Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Mädchen, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und
Berufskleidung"