Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "6211439000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

621143900080andere6%
DEBTI1879/26-16211439000

Kleidung, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten, beidseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester   (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 120 cm), - wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen; an den offenen Seiten jeweils   mit zwei Druckknöpfen zu schließen; u. a. so dass weite, die Schultern und Teile der Arme be-   deckende, kurze Ärmel gebildet werden, - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn ohne Öffnung oder Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex),  - an den seitlichen und unteren Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - wird als Überwurf getragen; stellt sich aufgrund seiner Verwendung und Ausstattung (mit Kapuze)   nicht als Wäsche zur Körperpflege der Position 6302 dar, - kann nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden,   somit kein Kleid, - bietet u. a. aufgrund der Ausstattung (seitlich offen und nicht vollständig die Arme bedeckend)   keinen Wetterschutz, somit keine Kleidung der Position 6202. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis  6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, andere als in den Unterpositionen  (KN) 6211 4310 bis 6211 4342 genannte"

DEBTI601/26-16211439000

Frack, Größe 34/36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische   Chemiefasern); die Vorderseite ist teilweise zusätzlich innen mit aufgeklebten Vliesstoffen   verstärkt, - im Rückenteil mit zwei weit herabhängenden Schößen ("Schwalbenschwänze"), über das   Knie reichend (Rückenlänge: ca. 104 cm); somit keine Jacke, - vorn erheblich kürzer gearbeitet, - mit einem Reverskragen, - mit Schulterpolstern ausgestattet, - im Vorderteil mit einer Nahtführung in Art der sog. Wiener Naht, somit erkennbar Frauen-   kleidung, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - auf der Vorder- und Rückseite sowie an den Ärmelenden mit Zierknöpfen versehen, - am unteren Rand gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Frack), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und  Berufskleidung"

DEBTI602/26-16211439000

Overall, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel in einer einfachen Kleiderschutzhülle verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische   Chemiefasern), - durchgehend mehrlagig gefüttert, - einteilig, den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend; somit   keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 62, - mit einem kontrastfarbenen Stehkragen, - vorn mit einer etwa bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss,  - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen, kontrastfarbenen Abschlüssen, - am linken Unterarm mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Druckknopfverschluss, - mit angenähten, kontrastfarbenen Bändern aus Geweben mit Klickverschlüssen aus Kunst-   stoff ausgestattet, sodass optisch der Eindruck entsteht, als würden diverse Gurte getragen   werden, - mit aufgenähten "Patches" sowie Reißverschlüssen als Taschenattrappen verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 61. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und  Berufskleidung"

DEBTI48249/25-16211439000

Schürze, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Latzschürze gearbeitet, in zwei Abmessungen: 36 cm x 51 cm und 48 cm x 65 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an den Rändern mit kontrastfarbenen Gewebestreifen eingefasst, die in ihrer Verlängerung    als Nackenträger und in der Taille als Bindebänder dienen, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - aufgrund der Abmessungen für Kinder unter einer Größe von 158 cm bestimmt, somit keine   Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Mädchen, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und  Berufskleidung"

DEBTI35163/25-16211439000

Weste, Foto siehe Anlage, - bestehend aus zwei Vorderteilen und einem Rückenteil, die an den Seiten mit durch Ösen   geführte Schnürbänder miteinander verbunden sind, - im Vorderteil doppellagig, im Rückenteil einlagig gearbeitet, aus ca. 0,8 mm dicken, ein-   farbigen Gewirken, - auf den Vorderteilen und dem Rückenteil fast flächendeckend mit aufgenähten, gewebten   Bändern versehen, - über die Taille reichend, - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, zusätzlich mit an den gewebten   Bändern angenähten Klickverschlüssen aus Kunststoff, - im Bereich der Schulter mit großflächigen Klettverschlüssen zum optimalen Anpassen der    Weste, - am unteren Rand mit Laschen aus Geweben sowie innen mit aufgenähten Flauschbändern    ausgestattet, - an den Rändern mit Randeinfassungen aus Geweben, - alle Flächenerzeugnisse sind aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - dient laut Antrag als Weste zum Anbringen persönlicher Ausrüstungsgegenstände, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - keine Arbeits- und Berufskleidung, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind die Gewirke und Gewebe gleichbedeutend,    somit verleiht keiner der beiden Flächenerzeugnisse der Ware ihren wesentlichen Charakter    und sie ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Position (6110/6211) in der   Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs-  kleidung"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI