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1 Ergebnisse für "6211490000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

621149000080aus anderen Spinnstoffen6%
DEBTI14112/24-16211490000

Weste, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen (pflanzliche Spinnstoffe), - gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 48 cm); hinten gerade, vorn asymmetrisch spitz zulaufend   und bis zu ca. 7 cm länger gearbeitet,  - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung)   und einer Nahtführung in Art der sog. Wiener Naht, - ärmellos, mit sehr weiten Armausschnitten (etwa in Höhe der sog. Wiener Naht endend); kann deshalb   nicht ohne ein weiteres, den Oberkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit keine   Bluse, - mit zwei Taschenimitationen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"

DEBTI3460/24-16211490000

Kleidung, sog. Bluse, Style 567905110, Größe 38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Farben bzw. Designs), - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm); hinten abgerundet und vorn bis zu ca. 9 cm kürzer   gearbeitet, - weit geschnitten, - mit einem runden Hausausschnitt; ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit Brustabnähern (somit erkennbar Frauenkleidung), - mit 3/4-langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit ca. 5 cm hochreichenden Schlitzen, - im Vorderteil am unteren Rand mit einem verengenden Tunnelzug aus zwei Bindebändern ausgestattet   (somit keine Bluse der Position 6206), die seitlich (links) miteinander verknotet werden können,  - im Rückenteil am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.  "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis   6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"

DE14653/17-16211490000

Weste, sog. Business Damen Weste, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Wolle, 36 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - mit einer aufgenähten Brusttaschenimitation und zwei aufgenähten Taschenimitationen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"

DE5016/16-16211490000

Kleidung, sog. Schal/Jacke, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Gewebe aus laut Antrag 100 % Leinen, - flachliegend rechteckig; mit den Abmessungen von ca. 46 cm x 156 cm, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - lediglich die Schultern und den Rücken bedeckend, mit 3/4-langen Ärmeln, an den Abschlüssen mit Fransen aus nicht gebundenen Kett- und Schussfäden ausgestattet, somit keine Jacke der Position 6204, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - bietet u. a. aufgrund der Ausstattung (vorne offen) keinen Wetterschutz, somit keine Ware der Position 6202, - stellt sich aufgrund des Schnitts, der Länge und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6214 dar. "Kleidung, andere als in den Position 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"

DE4484/16-16211490000

Kleidung, sog. Tabard, Art. 143108, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware bestehend aus einem überwurfartigen Kleidungsstück und einem Gürtel, - überwurfartiges Kleidungsstück: -- aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Plüschgeweben aus laut Antrag 55 % Mohair (feine Tierhaare) und 45 % Schurwolle, -- mit einem oberhalb der Taille endenden, zweigeteilten Rückenteil (Rückenlänge: ca. 36 cm in getragenem Zustand) und mit unterschiedlich langen, bis etwa zum Knie bzw. über das Knie reichenden Vorderteilen, -- seitlich offen, -- mit Brustabnähern, somit erkennbar Frauenkleidung, -- im Rückenteil am unteren Rand jeweils in Form eines Tunnels doppelt gearbeitet, - Gürtel: -- ist durch den Tunnel im Rückenteil des Überwurfs gezogen, wird um den Körper geführt und auf der Vorderseite geschlossen, um die Vorderteile zu fixieren, -- aus augenscheinlich Leder; mit einer Länge von ca. 90 cm und einer Breite von ca. 5 cm, -- an einem Ende mit einer Metallschnalle ausgestattet, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kleidung, somit kein Bekleidungszubehör der Position 6214, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Umfang bestimmt das überwurfartige Kleidungsstück den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Kleidung, andere als in den Position 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus feinen Tierhaaren und Wolle"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI