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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEF/6947/08-16212109010

Büstenhalter, laut Etikett Größe 70 C, siehe Fotos, - aus 0,6 mm dicken, dichten, einfarbigen Gewirken aus laut Etikett 90% Polyester und 10% Elasthan (beide synthetische Chemiefasern); im Vorderteil mit Einsätzen aus durchbrochenen Gewirken (Raschelspitze), - mit konvex ausgearbeiteten, unterlegten Büstenteilen mit unter der Büste verlaufenden Formbügeln, die die Einzelbrust stützen und formen, - mit verstellbaren, abnehmbaren, elastischen Trägern, sowie einem zusätzlichen, im Rücken vernähten, verstellbaren, elastischen Band; im Rückenteil mit Hakenverschluss (2 Haken).

DEF/5750/08-16212109010

Büstenhalter (Bikini-Oberteil), Artikel Fu Fung Bikinioberteil / Triangel Flower, Größe M, siehe beigefügtes Foto, - ist dazu bestimmt, als Oberteil eines zweiteiligen Badeanzugs (Bikini) getragen zu werden, stellt somit keinen Badeanzug der Position 6112 dar, - aus 0,4 mm dicken, bedruckten, elastischen Gewirken aus lt. Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), - mit Trägern, die im Nacken verknotet werden, - die Brust bedeckend; mit einzeln ausgearbeiteten, unterlegten, die Einzelbüsten stützenden Büstenteilen in konvexer Form; mit einem unterhalb der Brust verlaufenden, elastischen Band, das im Rücken mit einem Kunststoffverschluss geschlossen wird, - zwischen den Büstenteilen mit einem Ring aus Kunststoff, an dem die Büstenteile befestigt sind, - kennzeichnet sich aufgrund der Ausstattung und der Verarbeitung als Büstenhalter, somit keine Ware der Position 6114.

DEF/5751/08-16212109010

Büstenhalter (Bikini-Oberteil), Artikel Fu Fung Bikinioberteil / Triangel Bügel dunkelblau, Größe 36, siehe beigefügtes Foto, - ist dazu bestimmt, als Oberteil eines zweiteiligen Badeanzugs (Bikini) getragen zu werden, stellt somit keinen Badeanzug der Position 6112 dar, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken aus lt. Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), - mit schmalen Trägern, die im Nacken verknotet werden; die Träger sind an den Büstenteilen an einer kurzen Kette aus unedlem Metall befestigt, - mit einem Kunststoffverschluss im Rücken, - die Brust bedeckend; mit einzeln ausgearbeiteten Büstenteilen in konvexer Form (mit eingearbeiteten Formbügeln), die die Einzelbüste stützen, korrigieren und formen, - kennzeichnet sich aufgrund der Ausstattung und der Verarbeitung als Büstenhalter, somit keine Ware der Position 6114.

DEF/5752/08-16212109010

Büstenhalter (Bikini-Oberteil), Artikel Fu Fung Bikinioberteil / Bandeaux Leo, Größe M, siehe beigefügtes Foto, - ist dazu bestimmt, als Oberteil eines zweiteiligen Badeanzugs (Bikini) getragen zu werden, stellt somit keinen Badeanzug der Position 6112 dar, - aus 0,1 mm dicken, bedruckten, elastischen Gewirken aus lt. Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), - mit schmalen Trägern, die im Nacken verknotet werden; an den Trägern jeweils mit drei aufgeschobenen Kugeln aus Kunststoff verziert, - mit einem Kunststoffverschluss im Rücken, - die Brust bedeckend; mit einzeln ausgearbeiteten, unterlegten, die Einzelbüsten stützenden Büstenteilen in konvexer Form; mit einem unterhalb der Brust verlaufenden, elastischen Band, - kennzeichnet sich somit aufgrund der Ausstattung und der Verarbeitung als Büstenhalter, somit keine Ware der Position 6114.

DEF/5219/08-16212109010

Büstenhalter, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - als Neckholdertop gearbeitet; wird unmittelbar auf der Haut getragen, - aus einfarbigen, elastischen Gewirken aus lt. Antrag 100% Chemiefasern, - die Brust bedeckend; mit einzeln ausgearbeiteten, gepolsterten, die Einzelbüsten stützenden Büstenteilen in konvexer Form, die zwischen den Büstenteilen mit einer Spange aus unedlem Metall verbunden sind, - mit einem schmalen Band, das in der Mitte an der Spange befestigt ist und mit seinen Enden im Nacken gebunden wird, - mit zwei Bändern, die im Rücken durch Verknoten geschlossen werden, - ist lt. Antrag dazu bestimmt, als Oberteil eines zweiteiligen Badeanzugs (Bikini) getragen zu werden; stellt sich somit nicht als Badeanzug der Position 6112 dar, - kennzeichnet sich aufgrund der Ausstattung und der Verarbeitung als Büstenhalter; somit keine Ware der Position 6114.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI