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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE12706/17-16214100090

Schal und Querbinder, Foto siehe Anlage, - stellen sich als Warenzusammenstellung dar, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, in einem Karton gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Seide, - individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen, - Schal: -- flachliegend in den Abmessungen (L x B): ca. 175 cm x 16 cm, -- doppellagig gearbeitet, an einer Längsseite und den Schmalseiten zusammengenäht (somit konfektioniert), -- an den Schmalseiten mit kontrastfarbenen Paspelierungen gearbeitet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Querbinder: -- in Form einer Schleife; in den Abmessungen: ca. 12 cm x 5 cm (L x B), -- zweilagig gearbeitet, -- durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, -- wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, -- an den Rändern mit kontrastfarbenen Paspelierungen gearbeitet, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Schal den Charakter der Warenzusammenstellung. "Schal, aus Geweben, aus Seide, nicht handgearbeitet"

DE11057/14-16214100010

Schal, sog. Textilien-Schal, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 2 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Seide, - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 165 cm (einschließlich Fransen) x 27 cm, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit geknoteten (geknüpften) Fransen ausgestattet (somit konfektioniert; damit keine Ware der Position 5007), - augenscheinlich handgearbeitet. "Schal, aus Geweben, aus Seide, handgearbeitet"

DE19427/10-16214100090

Schal, sog. Schal aus Seide, Foto siehe Anlage, - aus bis zu 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 100 % Seide, - rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen: ca. 70 cm x 180 cm, - an den Längsseiten mit echten Webkanten, an den Schmalseiten mit ca. 7,5 cm langen, gedrehten und geknoteten Fransen ausgestattet (somit konfektioniert), - nicht handgearbeitet. "Schal, aus Geweben, aus Seide, nicht handgearbeitet"

DEBTI13282/26-16217100090

Gürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 3,8 cm und einer Länge von bis zu ca. 130 cm, - aus Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Verschluss aus unedlem Metall (laut Antrag Eisen), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI11821/26-16217100090

Haargummis, Foto siehe Anlage, - als zwanzigteiliges Set mit einem Polystring an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht, - zehn Stück mit einem Außendurchmesser von ca. 4 cm sowie einer Dicke von ca. 0,2 cm und zehn   Stück mit einem Außendurchmesser von ca. 4,5 cm sowie einer Dicke von ca. 0,4 cm, - aus einem elastischen Kautschukfaden, der mit einfarbigen Garnen aus laut Antrag Polyester   (synthetische Chemiefasern) umflochten ist (Meterware der Position 5604), - an den Enden durch Zusammenkleben zu einem Ring zusammengefügt, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615    erfasst, - jeweils individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus   Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI