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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI3880/26-162143000

Umschlagtuchähnliche Ware, Foto siehe Anlage - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig; in den Abmessungen (L x B) von ca. 188 cm x 54 cm (ohne Fransen), - aus ca. 1,6 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 40 % Polyester,   15 % Polyacryl und 5 % Polyamid (alles synthetische Chemiefasern) sowie 25 % Wolle und   15 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - etwa mittig an einer Längsseite mit einem angesetzten "Kragen" in den Abmessungen (L x B) von   ca. 95 cm x 10 cm mit einer Schauseite aus Plüschgewirken und einer Unterseite aus Geweben   aus laut Antrag 100 % Polyester, - an den Schmalseiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als umschlagtuchähnliche Ware, somit keine Ware der   Position 6217. "Umschlagtuchähnliche Ware, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI46788/25-16214300090

Schal, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - rechteckig, mit den Abmessungen (L x B) von ca. 180 cm x 71 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 55 % Polyacryl (synthetische   Chemiefasern) und 45 % Viskose (künstliche Chemiefasern),  - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten mit ca.   8 cm langen Fransen aus gedrehten Fäden ausgestattet (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI46906/25-16214300090

Schal, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - von rechteckiger Form, mit den Abmessungen (L x B, einschließlich Fransen) von ca.   193 cm x 75 cm, - aus ca. 1,5 mm dicken, teilweise strukturierten und buntgewebten Geweben aus laut Antrag   100 % Acryl (synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet (damit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI40077/25-162143000

Umschlagtuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische    Chemiefasern), - annähernd rechteckig, mit zwei abgerundeten Ecken; seitlich am oberen Rand rechts und links    mit spitz zulaufenden Verlängerungen zum Binden des Tuchs; in den Gesamtabmessungen von   ca. 193 cm x 49 cm, - an allen Seiten durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nach Beschaffenheit und Ausstattung nicht als Kleidungsstück (Wickelkleid oder -rock    oder ähnliches) dar. "Umschlagtuch, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI30622/25-16214300090

Halstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Designs,  - in eine Pappbanderole mit Aufhänger eingesteckt, - quadratisch, in den Abmessungen von laut Antrag 70 cm x 70 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische    Chemiefasern), - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert),  - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Halstuch, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI