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1 Ergebnisse für "6214400090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

621440009080andere6%
DEBTI47027/25-16214400090

Schal, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - rechteckig, mit den Abmessungen (L x B) von ca. 188,5 cm x 40 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 80 % Viskose (künstliche Chemie-   fasern) und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition (KN)   6214 3000, - an den Längsseiten mit Überwendlichnähten gesäumt (somit konfektioniert); an den Schmal-   seiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI46725/25-16214400090

Schal, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - rechteckig, mit den Abmessungen (L x B) von ca. 180 cm x 61 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 80 % Viskose (künstliche Chemie-   fasern) und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition (KN)   6214 3000, - an allen Seiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet (somit konfektioniert); an   den Längsseiten zusätzlich mit unechten Webkanten, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI20054/21-16214400090

Schal, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, strukturierten Geweben aus laut Antrag 50 % Viskose   (künstliche Chemiefasern) und 50 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - annähernd rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 180 cm x 65 cm, - an den Längsseiten durch Überwendlichnähte gesäumt und an den Schmalseiten mit Fransen   aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet (damit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der Materialzusammensetzung keine Ware der Unterposition (HS) 6214 30. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI17864/21-16214400090

Halstuch, sog. Ziertaschentuch/Bandana, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappettikett befestigt, - in quadratischer Form mit den Abmessungen von laut Antrag 70 cm x 70 cm; somit keine Ware der   Position 6213, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 50 % Modal und 50 % Viskose (beides    künstliche Chemiefasern), - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag auch als sog. Bandana; stellt sich jedoch nicht als Kopfbedeckung des Kapitels 65   dar, da die Ware nicht der menschlichen Kopfform angepasst gearbeitet ist. "Halstuch, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI28614/19-16214400090

Schal, sog. Damen Schal, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 40 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 20 % Kaschmir (feine Tierhaare), 20 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 177 cm x 25 cm, - an den Längsseiten abgepasst hergestellt und an den Schmalseiten mit ca. 10 cm langen Fransen aus gedrehten Fäden ausgestattet (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI