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1 Ergebnisse für "6215200090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

621520009080andere6%
DEBTI53374/23-16215200090

Krawatte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bis zu 9,5 cm breit und ca. 137 cm lang; an den Enden spitz zulaufend, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie-   fasern), - mit einem eingelegten, der Form der Krawatte angepassten Zuschnitt aus beidseitig gerauten   Geweben aus augenscheinlich Chemiefasern verstärkt, - mit einem Innenfutter ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Krawatte, aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI24873/23-16215200090

Schleife, sog. Fliege, Art. Fleech/rot, Foto siehe Anlage, - in den max. Abmessungen von ca. 12,5 cm x 6,5 cm x 1,8 cm, - als Doppelschleife gearbeitet, - aus einfarbigen, satinartigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem eingelegten, groben Gewebe aus Spinnstoffen verstärkt, - mittig zu einer "Fliege" zusammengenäht, - wird mit einem doppelt gearbeiteten Band aus den Geweben der "Fliege" um den Hals gelegt und   mit einem Klickverschluss aus augenscheinlich Kunststoff im Nacken geschlossen; mittels einer Kunst-   stoffschnalle längenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI18324/22-16215200090

Paillettenkrawatte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - bis zu 6,5 cm breit und ca. 144 cm lang; an den Enden spitz zulaufend, - mit einem ca. 44 cm langen, breiten Ende aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position   5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und einem ca. 100 cm langen, schmalen Ende aus ein-   farbigen Geweben, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - zweilagig gearbeitet und mit einem Innenfutter ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Krawatte, aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI47865/21-66215200090

Nach den Angaben der Antragstelleirin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Thekendisplay Silvester" um verschiedene Partyaccessoires (siehe Positionen 1 – 5 dieser vZTA). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Artikel einzeln abgegeben werden. Style F: Bei der Ware handelt es sich um eine Schleife (Querbinder) aus einer Applikationsstickerei der Position 5810 (silberfarbene Kunststoffpailletten). Der Stickgrund besteht aus einem Gewebe aus offensichtlich Chemiefasern. Die Fliege ist im Inneren mit einem Gewebezuschnitt verstärkt und mittig mit einem schwarzen Band aus Geweben aus Spinnstoffen zu einer "Fliege" zusammengenäht (somit konfektioniert). Die Fliege wird mittels eines schwarzen Gewebebandes mit Kunststoffverschluss um den Hals getragen. Eine Einreihung in die Position 9505 als Unterhaltungsartikel kommt für die Ware auf Grund des eigenen Gebrauchswertes als Bekleidungszubehör nicht in Betracht. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Schleife (Querbinder), aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet“.

DEBTI52865/19-16215200090

Krawatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- bis zu 9,5 cm breit und ca. 137 cm lang; an den Enden spitz zulaufend, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- zweilagig gearbeitet und mit einem Innenfutter ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Krawatte, aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI