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1 Ergebnisse für "6217100090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

621710009080andere6%
DEBTI13282/26-16217100090

Gürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 3,8 cm und einer Länge von bis zu ca. 130 cm, - aus Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Verschluss aus unedlem Metall (laut Antrag Eisen), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI11821/26-16217100090

Haargummis, Foto siehe Anlage, - als zwanzigteiliges Set mit einem Polystring an einem bedruckten Pappaufhänger angebracht, - zehn Stück mit einem Außendurchmesser von ca. 4 cm sowie einer Dicke von ca. 0,2 cm und zehn   Stück mit einem Außendurchmesser von ca. 4,5 cm sowie einer Dicke von ca. 0,4 cm, - aus einem elastischen Kautschukfaden, der mit einfarbigen Garnen aus laut Antrag Polyester   (synthetische Chemiefasern) umflochten ist (Meterware der Position 5604), - an den Enden durch Zusammenkleben zu einem Ring zusammengefügt, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615    erfasst, - jeweils individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus   Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"

DEBTI2988/26-16217100090

Haargummis, Foto siehe Anlage, - fünf Stück; laut Antrag gemeinsam auf einer Karte aufgemacht, - jeweils mit einer Dicke von ca. 4 mm und einem Außendurchmesser von ca. 5,5 cm, - aus einem elastischen Kautschukfaden mit quadratischem Querschnitt (Breite ca. 2 mm), mit   einem gewirkten Überzug aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5604), - an den Enden mit einer Hülse aus augenscheinlich Kunststoff zu einem Ring zusammengefügt   (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615   erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken  oder Gestricken, nicht handgearbeitet"

DEBTI2995/26-16217100090

Haarband, Foto siehe Anlage, - flachliegend von annähernd quadratischer Form, mittig mit einer runden Aussparung, mit   Seitenlängen von ca. 22 cm, - doppelt gearbeitet; aus bedruckten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie-   fasern), - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615   erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haarband), aus Spinnstoffen, aus Geweben,  nicht handgearbeitet"

DEBTI3003/26-16217100090

Haargummis, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Haargummis aus Meterwaren der Position 5604    (Ausführung 1) und zwei Haargummis aus Gewirken (Ausführung 2), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und laut Antrag gemeinsam auf   einer Karte für den Einzelverkauf aufgemacht, - Haargummis (Ausführung 1): -- in drei unterschiedlichen Farben, -- jeweils mit einer Dicke von ca. 3,3 mm und einem Außendurchmesser von ca. 5,5 cm, -- aus einem elastischen Kautschukfaden mit quadratischem Querschnitt (Breite ca. 2 mm), mit    einem gewirkten Überzug aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5604), -- an den Enden mit einer Hülse aus augenscheinlich unedlem Metall zu einem Ring zusammen-    gefügt (somit konfektioniert), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Haargummis (Ausführung 2): -- jeweils in den Abmessungen von ca. 4,5 cm (Durchmesser) x 2,3 cm (Höhe, ausgerollt), -- aus einem bedruckten, schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Gewirke aus Spinnstoffen, -- auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - werden zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters werden die Waren nicht vom Warenkreis der Position 9615   erfasst, - individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die Haargummis der Ausführung 1 den   wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung; somit keine Ware der Position 6117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken  oder Gestricken, nicht handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI