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Selbstinduktionsspule, - mit einer Induktivität von 1 µH, - in einem Gehäuse mit den Abmessungen von 4 x 4 x 1,8 mm, - zur Verwendung in Geräten verschiedener Anwendungsbereiche (u.a.Telekommunikationsgeräte) bestimmt. "Selbstinduktionsspule, von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Selbstinduktionsspule, - mit einer Induktivität von 4,7 µH, - in einem Gehäuse mit den Abmessungen von 4 x 4 x 1,8 mm, - zur Verwendung in Geräten verschiedener Anwendungsbereiche (u.a.Telekommunikationsgeräte) bestimmt. "Selbstinduktionsspule, von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, im Wesentlichen bestehend aus - noch nicht zusammengesetztem Fantasieschmuck (charakterbestimmend insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Menge), - - in Form einer ca. 39 cm langen Halskette, eines ca. 19 cm langen Armbandes, einer ca. 24 cm langen Fußkette und eines Ringes, - - - jeweils aus miteinander verknüpften Garnen aus Spinnstoffen (Hanf), - - - mit eingeknüpften ovalen und runden Perlen aus mit Farbe versehenem Holz, - - - an der Halskette mit einem Schmuckanhänger in Form einer stilisierten Blüte aus nicht metallischen Stoffen, - einem noch nicht zusammengesetzten Schlüsselanhänger aus - - einem Schlüsselring aus Stahldraht mit einem Durchmesser von ca. 2,5 cm, - - einem daran befestigten "Band" aus miteinander verknüpften Garnen aus Spinnstoffen (Hanf) mit eingeknüpften Perlen aus mit Farbe versehenem Holz, gemeinsam mit einer mehrsprachigen Anleitung zur Fertigstellung der Erzeugnisse in einer durchsichtigen Kunststofftüte und einer bunt bedruckten Pappumschließung mit Aufhängemöglichkeit für den Einzelverkauf aufgemacht. (Materialangaben laut Antragsteller) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck" zur Unterposition 7117 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
"Brotbackautomat", - aus einem Gehäuse mit abnehmbarem Deckel und Griff, mit Backform, Knethaken, Sichtfenster, Bedien- und Anzeigeelementen, Entlüftungsschlitzen und Netzanschluss, - mit einer Leistung von 600 Watt bei 230 V, - zum Kneten von Teig, zum Backen von Brot und zum Kochen von Marmelade, ohne kennzeichnende Haupttätigkeit, - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Hakenspiess, Messbecher und Messlöffel (Beipack). Der Brotbackautomat bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, Backofen nicht für den Einbau (Warenzusammenstellung aus charakterbestimmender Kombination von Teigkneteinrichtung und elektrischem Multifunktionsofen zum Backen und Kochen -ohne kennzeichnende Haupttätigkeit- und Beipack); sog. Brotbackautomat"
Waagenanzeige - aus Analog-/Digitalwandler, 5-stelliger LED-Anzeige (kg) und Bedienlementen in einem Einbaugehäuse (Abmessungen 3800 x 1950 x 104,1 mm) mit Ein- und Ausgangsanschlüssen, - zur Umwandlung und Auswertung der von bis zu vier Wägezellen gelieferten analogen Signale in digitale Signale und zur zahlenmäßigen Anzeige. "Teil, erkennbar ausschließlich für Waagen mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg bestimmt (Waagenanzeige)"