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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI37784/18-16302329090

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus den unten genannten Geweben mit Tunnelzug [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen: ca. 215 cm x 90 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - zu einem Schlafsack zusammengenäht, an einer Schmalseite offen und mit einem länger gearbeiteten Rückteil, das mit einem umgeschlagenen und festgenähten "Kopfkissenteil" endet, - durch Zusammennähen konfektioniert, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - wird als sog. Innenschlafsack bzw. als Bettzeug auf Reisen verwendet, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Material- beschaffenheit als Bettwäsche, - wegen des leichten, nicht widerstandsfähigen Materials keine Campingausrüstung der Position 6306, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern, keine Baumwolle enthaltend"

DEBTI51729/18-16302310090

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus den unten genannten Geweben mit Tunnelzug [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen: ca. 215 cm x 90 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - zu einem Schlafsack zusammengenäht, an einer Schmalseite offen und mit einem länger gearbeiteten Rückteil, das mit einem umgeschlagenen und festgenähten "Kopfkissenteil" endet, - durch Zusammennähen konfektioniert, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, - wird als sog. Innenschlafsack bzw. als Bettzeug auf Reisen verwendet, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Material- beschaffenheit als Bettwäsche, - wegen des leichten, nicht widerstandsfähigen Materials keine Campingausrüstung der Position 6306, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI3876/18-16302329090

Bettwäsche, sog. Kissenbezug, Foto siehe Anlage, - quadratisch, in den Abmessungen laut Antrag von 40 cm x 40 cm, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammennähen konfektioniert, - an einer Seite mit Öffnung mit Reißverschluss zum Einstecken einer Kissenfüllung, mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift versehen, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Verwendungszweck und Materialbeschaffenheit als Bettwäsche, damit keine Ware der Position 6304. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Chemiefasern, keine Baumwolle enthaltend"

DEBTI22301/17-16302310090

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen (Spannbettlaken, Deckbettbezug, Kopfkissenbezug), - jeweils in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf die Herstellung auf Handwebstühlen, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Bettwäsche, - ungefüttert und ohne Polsterung oder Füllung (somit keine Bettausstattung der Position 9404), - Spannbettlaken: -- annähernd rechteckig, der Matratzenform entsprechend gearbeitet, -- an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug, so dass das Betttuch über herkömmliche Matratzen gezogen werden kann, - Deckbettbezug: -- rechteckig, an einer Schmalseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - Kissenbezug: -- als zweiteiliges Set, -- rechteckig bzw. quadratisch, an einer Seite mit einer Öffnung ohne Verschluss. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

DEBTI17180/17-16302310090

Bettwäsche, sog. Matratzenschoner "Protection", Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; laut Antrag in den Abmessungen: 100 cm x 200 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, gerauten, auf der Innenseite mit Kunststoff (laut Antrag aus Polyurethan; kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - an den vier Ecken mit elastischen Gewirkebändern ausgestattet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf die Herstellung auf Handwebstühlen, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Bettwäsche, - ungefüttert und ohne Polsterung oder Füllung, somit keine Bettausstattung der Position 9404. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI