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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI15979/26-163029390

Handtuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zwei Stück im Set, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B) von ca.   80 cm x 51 cm, - aus einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Polyester und 15 % Polyamid (beides   synthetische Chemiefasern), - mit einer Randeinfassung versehen, die oben einer Aufhängeschlaufe bildet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen, - soll laut Antrag als Handtuch für Hunde dienen, stellt sich jedoch nach den Beschaffenheits-   merkmalen als Wäsche zur Körperpflege dar; somit keine Ware der Position 6307. "Wäsche zur Körperpflege (Handtuch), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, aus Gewirken"

DEBTI1878/26-16302939000

Wäsche zur Körperpflege, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 90 cm x 200 cm, - aus einem ca. 0,4 mm dicken, bedruckten, beidseitig gerauten Gewebe aus laut Antrag   100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer ca. 10 cm langen, elastischen Schlaufe ausgestattet, - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege (Strandtuch), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, aus Geweben"

DEBTI50079/25-163029390

Gesichtsreinigungstücher, Foto siehe Anlage, - von runder Form mit einem Durchmesser von ca. 12 cm, - aus einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern);   doppelt gearbeitet und zusätzlich auf einer Seite mit einer aufgenähten, Eingriffstasche ver-   sehen, die mit einem kleinen, aufgestickten "Herz" verziert ist, - an den Rändern mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen (laut Antrag: Handwäsche), - dient zur Gesichtsreinigung und stellt sich damit als Wäsche zur Körperpflege dar, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, keine Ware des Kapitels 39. "Wäsche zur Körperpflege (Gesichtsreinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern,  aus Gewirken"

DEBTI48579/25-16302939000

Wäsche zur Körperpflege, Foto siehe Anlage, - in eine Pappbanderole eingesteckt und an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 180 cm x 90 cm, - aus bedruckten Schlingengewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an allen Seiten mit einem Streifen aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen eingefasst und zusätzlich   durch Überwendlichnähte gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen. "Wäsche zur Körperpflege (Handtuch), aus Spinnstoffen, aus Chemiefasern, aus Gewirken"

DEBTI41657/25-163029390

Fingerüberzug zur Mundreinigung, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - in Form eines Fingerüberzuges, flachliegend mit den Abmessungen von ca. 6,5 cm x 2,2 cm, - aus einfarbigen (Schlingen)-Gewirken aus synthetischen Chemiefasern und (geringfügig) aus    nicht zum Abschnitt XI gehörenden Stoffen,  - augenscheinlich abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag zur sanften Reinigung der ersten Zähnchen und der Reinigung/Massage    von Zahnfleisch und Zunge, - stellt sich nicht als Garn zur Reinigung der Zahnzwischenräume dar, somit keine Ware der    Position 3306. "Wäsche zur Körperpflege (Fingerüberzug zur Mundreinigung), aus Spinnstoffen, aus   Chemiefasern, aus Gewirken"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI