DEBTI2430/23-26302991000
Waschhandschuh (Abbildung siehe Anlage),
- in Form eines Waschhandschuhs mit ausgearbeiteten Daumen,
- aus verschiedenen, dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächen-
erzeugnissen:
-- mit Außenlagen (Schauseiten) aus unterschiedlichen Schlingengewirken:
--- jeweils mit einem Grund aus Spinnstoffen,
--- auf der gestreiften Seite mit einer Schlingenoberfläche aus laut Untersuchungsergebnis
wollweißen Garnen aus synthetischen Chemiefasern und Baumwolle sowie hellbraunen
Garnen aus Flachs (Leinen); mit einem Gesamtanteil (an der Schlingenoberfläche) von
ca. 41 % Leinen, 38 % synthetischen Chemiefasern und 21 % Baumwolle [= Schlingen-
gewirke aus Flachs (Leinen)],
--- auf der einfarbigen Seite mit einer Schlingenoberfläche aus laut Untersuchungsergebnis
100 % synthetischen Chemiefasern [= Schlingengewirke aus Chemiefasern],
--- aufgrund der geringen bzw. fehlenden Baumwollanteile jeweils keine Frottierware aus
Baumwolle,
-- jeweils mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus undichten
Kettengewirken aus Spinnstoffen,
-- insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das jeweilige, die
Schauseite bildendende Schlingengewirke gegenüber dem Schaumkunststoff und dem
Kettengewirke den wesentlichen Charakter der dreilagigen Flächenerzeugnisse,
- am unteren Rand mit einem gewebten Band aus Spinnstoffen eingefasst und mit einer
Aufhängeschlaufe versehen,
- u. a. durch Zusammennähen konfektioniert,
- wird üblicherweise gewaschen,
- dient zur Verwendung als Waschhandschuh, u. a. deshalb kein Handschuh der
Position 6116,
- weder im Hinblick auf den Umfang noch im Hinblick auf Bedeutung in Bezug auf die
Verwendung überwiegen die Gewirke aus Flachs (Leinen) gegenüber den Gewirken aus
Chemiefasern; da keines der Gewirke vorherrscht, ist das in der Nomenklatur zuletzt
genannte Gewirke aus Flachs (Leinen) das für die Spinnstoffermittlung maßgebende
Flächenerzeugnis,
- gemeinsam mit einer Badewannenablage, einer Seifenschale und einem 4in1 Fußpflegetool
(nicht Gegenstand dieser vZTA, aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs keine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf) verpackt.
"Wäsche zur Körperpflege (Waschhandschuh), aus Spinnstoffen, aus Flachs (Leinen)"