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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI14798/26-16304930090

Fensterabdichtung, Foto siehe Anlage, - mit einer Gebrauchsanweisung und Montagematerial (selbstklebendes Hakenband)   in einem Polybeutel und einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd in Form eines Rechteckes mit einer stark konvex gewölbten Längsseite,   mit einer Länge von ca. 400 cm und einer Breite von ca. 7 cm bis max. ca. 40 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - an den Seitenrändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit aufgenähten,   sog. Flauschbändern aus Schlingengeweben versehen, - mit einem ca. 255 cm langen Zwei-Wege-Reißverschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient der Abdichtung einer Fensteröffnung bei Durchführung eines Abluftschlauches   von mobilen Klimageräten, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Fensterabdichtung), aus Spinnstoffen, keine Ware  der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI12554/26-16304930010

Platzset, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von ca. 37,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten   Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern,  - mit Aufdrucken verziert, - soll als Platzset für z. B. Teller bei Tisch verwendet werden; wird insbesondere wegen des   Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungs-   zwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302.  "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzset), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404,  aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI9892/26-163049300

Autositzauflage, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend (ohne Seiten- und Frontschutz): ca. 103 cm x 48 cm; an der Sitzfläche: mit   Frontschutz (ca. 40,5 cm x 20 cm) und Seitenschutz (je ca. 39 cm x 18,5 cm), - in allen Bereichen auf der Vorderseite aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer ge-   prägten Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903, - im Bereich der jeweils in mehrere "Felder" abgeteilten Sitzfläche und der Rückenlehne: -- auf der Rückseite aus gitterartigen, vollständig in Zellkunststoff eingebetteten Gewirken (Meter-    ware des Kapitels 39), -- auf der Vorderseite zusätzlich in den Randbereichen mit Besätzen aus einem einseitig (Innen-    seite) mit einem undichten Gewirke verstärktem Zellkunststoff des Kapitels 39, -- in den abgeteilten "Feldern" mit eingelegten Polstern aus Schaumkunststoff, - auf der Vorderseite des Frontschutzes mit einem zweiteiligen Fach aus netzartigen Gewirken mit   offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - auf der Rückseite des Seiten- und des Frontschutzes aus einfarbigen Geweben, - hinten zwischen Sitzfläche und Rückenlehne mit einer nahezu zungenförmigen Einstecklasche    aus den o. g. Geweben der Position 5903 (auf der teilweise doppelt gearbeiteten und mit   Schaumkunststoff gepolsterten Seite) und den o. g. nicht laminierten Geweben (auf der anderen   Seite),  - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band, - hinten am oberen Rand der Rückenlehne mit zwei angenähten, mittels Klickverschluss aus   Kunststoff verbindbaren, längenverstellbaren, gewebten Gurtbändern, - alle Gewebe und Gewirken bestehen laut Antrag aus synthetischen Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient auf einem Autositz als Auflage u. a. zum Schutz vor Druckstellen durch z. B. Kindersitze, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe und geringfügig vorliegenden   Gewirke aus Spinnstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position  9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI12528/26-16304930010

Tischset, Foto siehe Anlage, - annähernd rund (somit konfektioniert); mit einem Durchmesser von ca. 32 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten   Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (aus laut Antrag 100 % Polyester), somit keine Ware   aus Filz, - mit ausgestanzten, österlichen Motiven gestaltet, - dient als dekorativer Untersetzer für z. B. Gläser, Vasen oder Teller bei Tisch; wird insbesondere   wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Ver-   wendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302, - mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Andere Ware zur Innenausstattung (Tischset), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus  Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI8185/26-16304930010

Sitz- und Arbeitsunterlage, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert; u. a. damit keine Ware der Position 5602), mit einem   Durchmesser von ca. 25,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus ca. 0,5 cm dicken, genadelten und mit Bindemitteln bzw. Binde-   fasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester),  - mit einem eingeprägten Firmenlogo versehen, - soll laut Antrag als vielseitige Sitz- und Tischauflage verwendet werden; wird insbesondere   wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des   Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Ware der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung, aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als  in den Unterpositionen (HS) 6304 11 bis 6304 20 genannte, aus Vliesstoffen, aus synthetischen  Chemiefasern"

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