DEBTI9892/26-163049300
Autositzauflage, Foto siehe Anlage,
- in einem Polybeutel verpackt,
- flachliegend (ohne Seiten- und Frontschutz): ca. 103 cm x 48 cm; an der Sitzfläche: mit
Frontschutz (ca. 40,5 cm x 20 cm) und Seitenschutz (je ca. 39 cm x 18,5 cm),
- in allen Bereichen auf der Vorderseite aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer ge-
prägten Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903,
- im Bereich der jeweils in mehrere "Felder" abgeteilten Sitzfläche und der Rückenlehne:
-- auf der Rückseite aus gitterartigen, vollständig in Zellkunststoff eingebetteten Gewirken (Meter-
ware des Kapitels 39),
-- auf der Vorderseite zusätzlich in den Randbereichen mit Besätzen aus einem einseitig (Innen-
seite) mit einem undichten Gewirke verstärktem Zellkunststoff des Kapitels 39,
-- in den abgeteilten "Feldern" mit eingelegten Polstern aus Schaumkunststoff,
- auf der Vorderseite des Frontschutzes mit einem zweiteiligen Fach aus netzartigen Gewirken mit
offenen, nicht verschiebbaren Zellen,
- auf der Rückseite des Seiten- und des Frontschutzes aus einfarbigen Geweben,
- hinten zwischen Sitzfläche und Rückenlehne mit einer nahezu zungenförmigen Einstecklasche
aus den o. g. Geweben der Position 5903 (auf der teilweise doppelt gearbeiteten und mit
Schaumkunststoff gepolsterten Seite) und den o. g. nicht laminierten Geweben (auf der anderen
Seite),
- an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band,
- hinten am oberen Rand der Rückenlehne mit zwei angenähten, mittels Klickverschluss aus
Kunststoff verbindbaren, längenverstellbaren, gewebten Gurtbändern,
- alle Gewebe und Gewirken bestehen laut Antrag aus synthetischen Chemiefasern,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- dient auf einem Autositz als Auflage u. a. zum Schutz vor Druckstellen durch z. B. Kindersitze,
- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe und geringfügig vorliegenden
Gewirke aus Spinnstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter.
"Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position
9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"